E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
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Nein, bitte nur "bezahlt" ankreuzen. Dass daraufhin der angezeigte verbleibende Betrag nicht auf 0 wechselt ist ein Anzeigeproblem, das wir in der nächsten Version beheben werden (wenn Sie das Fenster schließen und wieder öffnen, steht der verbleibende Betrag auf 0, und so wird er auch intern abgespeichert).

Der Button "Restbetrag stornieren" ist für den Fall gedacht, dass der Patient nichts oder nur eine Teilzahlung bezahlt hat und Sie den verbleibenden Betrag nicht einfordern wollen.
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