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Ein Patient beanstandend zurecht die Rechnung, da eine Kombination von 2 Ziffern so nicht korrekt ist. Er hatte die Rechnung zwischenzeitlich schon bezahlt und wir die Rechnung an DATEV exportiert.

Wie kann ich die Rechnung korrieren bzw eine Gutschrift für diese Rechnung erstellen? Ohne den Export konnte man den Gedruckt-Haken entfernen, die Rechnung korrieren und dem Patienten nochmals senden. Dies ist nun nicht mehr möglich.
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4 Antworten

Hallo Herr Dr. Stenger,

wir melden uns hierzu vermutlich morgen oder übermorgen mit einer Antwort, da ich den zuständigen Kollegen wegen Urlaub aktuell nicht erreichen kann.

Freundliche Grüße,
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Hallo Herr Dr. Stenger,

Wir müssen hierzu noch einen Vorgang testen und wir geben Ihnen dann, vermutlich morgen, eine direkte detaillierte Rückmeldung per e-Mail.

Liebe Grüße,
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Hallo Herr Ilsemann,

gibt es hierzu schon Neuigkeiten?
Hallo Herr Stenger,

entschuldigen Sie bitte die Verzögerung!
Wir hatten aufgrund des Jahreswechsels eine kurze Downtime was unsere DATEV-Testmandanten angeht. Das ist aber mittlerweile behoben und wir konnten den letzten Test durchführen. Ich melde mich gleich per E-Mail bei Ihnen für das weitere Prozedere.

Viele Grüße,
Julian Garhammer
Das interessiert mich auch, da ich mir für die DATEV-Übertraguzng einen Stick bestellt habe.

Danke.
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Hallo Frau Mann,

entschuldigen Sie bitte: ich habe erst nach meiner Antwort bemerkt, dass Sie sich auch zu dem Beitrag gemeldet hatten.
Ich poste noch einmal eine Antwort für alle.

Viele Grüße,
Julian Garhammer

Hallo zusammen,

hier für alle die Antwort:

Jede Rechnung muss nach einem erfolgreichen DATEV-Export festgeschrieben sein und darf daher nicht mehr änderbar sein. D.h. u.a., dass sie damit auch nicht mehr korrigiert werden kann.
Das richtige Vorgehen, um eine Rechnung zu korrigieren, ist eine Storno-Rechnung mit eigener Rechnungsnummer zu erstellen, welche die fehlerhafte Rechnung aufhebt, und anschließend die richtige Version der ursprünglichen Rechnung als eigene Rechnung mit ebenfalls eigener Rechnungsnummer zu erstellen.
Aufpassen muss man hier lediglich was den Bezahlt-Status der Rechnung angeht. Je nachdem ob die ursprüngliche Rechnung bereits bezahlt war oder nicht, muss dies beim Storno-Prozess entsprechend berücksichtigt werden, damit am Ende auch die Bilanz stimmt. Ggfs. sollten Sie hierzu aber auch mit Ihrer Steuerkanzlei Rücksprache halten.

Viele Grüße,
Julian Garhammer

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