Wie kann ich die Rechnung korrieren bzw eine Gutschrift für diese Rechnung erstellen? Ohne den Export konnte man den Gedruckt-Haken entfernen, die Rechnung korrieren und dem Patienten nochmals senden. Dies ist nun nicht mehr möglich.
Hallo zusammen,
hier für alle die Antwort:
Jede Rechnung muss nach einem erfolgreichen DATEV-Export festgeschrieben sein und darf daher nicht mehr änderbar sein. D.h. u.a., dass sie damit auch nicht mehr korrigiert werden kann.
Das richtige Vorgehen, um eine Rechnung zu korrigieren, ist eine Storno-Rechnung mit eigener Rechnungsnummer zu erstellen, welche die fehlerhafte Rechnung aufhebt, und anschließend die richtige Version der ursprünglichen Rechnung als eigene Rechnung mit ebenfalls eigener Rechnungsnummer zu erstellen.
Aufpassen muss man hier lediglich was den Bezahlt-Status der Rechnung angeht. Je nachdem ob die ursprüngliche Rechnung bereits bezahlt war oder nicht, muss dies beim Storno-Prozess entsprechend berücksichtigt werden, damit am Ende auch die Bilanz stimmt. Ggfs. sollten Sie hierzu aber auch mit Ihrer Steuerkanzlei Rücksprache halten.
Viele Grüße,
Julian Garhammer