1. Fehlerquelle:
Sie versuchen eine Analogleistung die aus mehreren Teilleistungen zusammengesetzt ist (z.B. A7017) wie gewohnt zu steigern (z.B. 3.5-fach). Dies ist in tomedo nicht ohne Weiteres möglich. Wenn Sie dies versuchen, erscheint in tomedo der folgende (ernstzunehmende) Hinweis:
Falls Sie Analogleistungen häufig abweichend steigern wollen, empfiehlt es sich einen Favoriten anzulegen und in diesem den korrekten Eurobetrag für die gewünschte Steigerung einzugeben.
2. Fehlerquelle: (aus aktuellem Anlass)
Die Analogleistung A7017 enthält bereits die Zusatzpauschale 406. Bereits in der Analogziffer enthaltene Teilleistungen dürfen nicht zusätzlich zu der Analogziffer abgerechnet werden.
Tomedo hat leider in der Analogziffer a7017 die Ziffern a 424 und a406 zusammengefasst. Das ist aus Sicht der Ärztekammer nicht richtig! Eine handische Änderung der von Tomedo eingegebenen Ziffer ist auch nicht möglich. Richtig wäre die Eingabe der Ziffer a7017 entsprechend der alten a424 und daneben die Ziffer a406 abzurechnen (wenn eine Farbkodierung stattfindet, was ja nicht bei allen Geräten der Fall ist). Ich kann wegen des Vorgehens mit Ihrer PVS nur empfehlen, eine Vereinabrung mit der PVS zu treffen. Sie rechnen weiter die alte a424 und a 406 ab (die Sie selbst in Tomedo erzeugen müssen) und Ihre PVS setzt diese automatisch in a7017 und a 406 um. Ich hoffe, dass Tomedo die Ziffer a7017 und deren Legend ändert, denn die A7017 ist keine Laserdoppleruntersuchung der Netzhautgefäße, sondern eben eine optische Kohärenztomographie nach dem Prinzip des alten Michelson Interferometers. Mit einem Doppler Effekt hat das nichts zu tun.