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Was muss ich tun, damit sich meine PVS nicht über fehlerhafte Analogleistungsposten (z.B. A7017) in den Privatrechnungen beschwert?
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3 Antworten

1. Fehlerquelle:

Sie versuchen eine Analogleistung die aus mehreren Teilleistungen zusammengesetzt ist (z.B. A7017) wie gewohnt zu steigern (z.B. 3.5-fach). Dies ist in tomedo nicht ohne Weiteres möglich. Wenn Sie dies versuchen, erscheint in tomedo der folgende (ernstzunehmende) Hinweis:

Falls Sie Analogleistungen häufig abweichend steigern wollen, empfiehlt es sich einen Favoriten anzulegen und in diesem den korrekten Eurobetrag für die gewünschte Steigerung einzugeben.

 

2. Fehlerquelle: (aus aktuellem Anlass)

Die Analogleistung A7017 enthält bereits die Zusatzpauschale 406. Bereits in der Analogziffer enthaltene Teilleistungen dürfen nicht zusätzlich zu der Analogziffer abgerechnet werden.

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Tomedo hat leider in der Analogziffer a7017 die Ziffern a 424 und a406 zusammengefasst. Das ist aus Sicht der Ärztekammer nicht richtig! Eine handische Änderung der von Tomedo eingegebenen Ziffer ist auch nicht möglich. Richtig wäre die Eingabe der Ziffer a7017 entsprechend der alten a424 und daneben die Ziffer a406 abzurechnen (wenn eine Farbkodierung stattfindet, was ja nicht bei allen Geräten der Fall ist). Ich kann wegen des Vorgehens mit Ihrer PVS nur empfehlen, eine Vereinabrung mit der PVS zu treffen. Sie rechnen weiter die alte a424 und a 406 ab (die Sie selbst in Tomedo erzeugen müssen) und Ihre PVS setzt diese automatisch in a7017 und a 406 um. Ich hoffe, dass Tomedo die Ziffer a7017 und deren Legend ändert, denn die A7017 ist keine Laserdoppleruntersuchung der Netzhautgefäße, sondern eben eine optische Kohärenztomographie nach dem Prinzip des alten Michelson Interferometers. Mit einem Doppler Effekt hat das nichts zu tun.

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http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.108.4342.4597

Nach dieser Information der Bundesärztekammes handelt es sich bei der A7017 um eine LaserDOPPLERuntersuchung MIT Farbkodierung
Die Legende des Bundesärztekammer ist mir bekannt. Leider ist sie falsch und irreführend. Die optische Kohärenztomographie hat nichts mit dem Doppler Effekt zu tun und es werden auch nicht die Netzhautgefäße gemessen. Klar ist aber, dass die Ziffer a7017 analog der Ziffer 424 bewertet ist und die 406 getrennt dazu abgerechnet werden kann und muss (siehe Empfehlung der Bundesärztekammer "plus 406", was irreführend ist und von Tomedo auch falsch verstanden wurde. Tomedo hat ja beide Ziffern 424 und 406 in der A7017 zusammengefasst). Die Trennung ist auch wegen der möglichen Steigerungsfaktoren der Ziffer 424 sinnvoll (2,3 fach für Normalprivatpatient, 2,2, fach für KVB, 1,9 fach für Post B und andere Steigerungen z. B. für Standard und Basis Tarif). Die 406 ist immer mit dem 1,0 fachen Satz anzusetzen. So wie die Ziffer a7017 von Tomedo eingerichtet ist, ist dies aber nicht möglich! Bei Änderung könnte auch die Legende abweichend von der Empfehlung der Bundesärztekammer gewählt werden, sonst gibt es nur unnötige Rückfragen der Versicherungen. Oder man rechnet einfach nach der alten Empfehlung ab und wählt die Ziffern a 424 und a 406 und richtet sich diese mit einer eigenen Legende ein. Mit Ihrer PVS müssen Sie dann eine Vereinbarung treffen.
Wie die optische Kohärenztomographie abzurechnen ist, scheint schon länger Anlass für Diskussionen zu geben, z.B. http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.108.4144.4282.10256&all=true
Für die GOÄ-Ziffern sind wir jedoch an die Beschreibung im aktuellen Katalog gebunden. Uns bleibt hier kein Interpretationsspielraum, da wir den Katalog elektronisch erhalten und weder die Beschreibung noch die Ziffern, aus denen sich eine Leistung zusammensetzt, ändern. Wir können leider aus diesem Grunde auch keinen Einfluss auf die Steigerung der Einzelziffern nehmen, daher berechnet tomedo nach dem Ansetzen der a7017 einen mittleren Steigerungsfaktor, wie oben beschrieben.
Wenn Sie eine andere Legende verwenden möchten, legen Sie bitte die a7017 erneut an, z.B. als A7017, und definieren diese entsprechend.
Seit der letztes Wochenende freigegebenen Version 1.25 generiert tomedo jetzt automatisch einen Begründungstext für Analogziffern mit unterschiedlich zu steigernden Teilleistungen (z.B. A7017 oder A1861 im Basistarif), der erklärt, wie sich diese zusammensetzen. Damit wird es jetzt hoffentlich nicht mehr vorkommen, dass Privatkassen diese Leistungen ablehnen, weil sie nicht verstehen, wie sie sich zusammensetzen.

Bsp. Normaltarif-Patient, Ziffer A7017:
Steigerung: 2,011111
Begründung: "Teilleistungen 424 * 2.30-fach, 406 * 1-fach gesteigert"
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