Das Wichtigste zuerst: Sie können den Namen dieses Heilmittel unter admin->KV->Budgetierung Heilmittel selbst ändern
Zur Diskussion: Die Unterpositionsnummern wurden von zollsoft hinzugefügt, um eine korrekte Kostenbestimmung der Heilmittel vornehmen zu können.
Die Namen für die Unterpositionen haben wir uns dabei von den Kostenlisten der KV-Sachsen und Thüringen abgeschaut.
https://forum.tomedo.de/?qa=blob&qa_blobid=16714509702804604171
Auch im Positionsnummernverzeichnis der KBV findet sich für die Ziffer X4212 der Zusatz 'bei psychisch funktionellen Störungen'.
Deshalb würde ich von einer generellen Änderung für alle Praxen erstmal absehen. Evtl. melden sich ja an dieser Stelle noch andere Praxen, die bestätigen können, dass es sich um eine falsche Bezeichnung handelt.
PS: Da der Anforderungskatalog der KBV bezüglich des Bedruckungsnamens des Heilmittel ausdrücklich vorsieht, dass dieser vom Arzt änderbar sein soll (Anforderung P3-31), befüllen wir diesen gleich mit einem aus unserer Sicht sinnvollen Text, aus dem ersichtlich sein sollte, welche Behandlung genau gewünscht wird. Prinzipiell wäre es auch möglich, nur 'Psychisch funktionelle Behandlung' auf das Rezept zu drucken, aber woher wüsste dann der Ergotherpeut, dass eine Gruppenbehandlung mit 3-5 Personen vom Arzt empfohlen wurde?