E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
TI Störung: Beeinträchtigungen beim Vertrauensdiensteanbieter medisign
Weitere Informationen Link.
Bei der Vergabe des Heilmittels nach Maßgabe des Katalogs bei der Ergotherapie: " Ergoth. Gruppenbeh. (3-5 Pat.) bei psych.-funkt. Störungen" müsste es "psychisch-funktionelle Behandlung" heißen, da wir sonst die Rezepte alle wieder zurück bekommen. Denn nicht die Störung ist psychisch-funktionell, sondern die Behandlung.
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Das Wichtigste zuerst: Sie können den Namen dieses Heilmittel unter admin->KV->Budgetierung Heilmittel selbst ändern

Zur Diskussion: Die Unterpositionsnummern wurden von zollsoft hinzugefügt, um eine korrekte Kostenbestimmung der Heilmittel vornehmen zu können.

Die Namen für die Unterpositionen haben wir uns dabei von den Kostenlisten der KV-Sachsen und Thüringen abgeschaut.

https://forum.tomedo.de/?qa=blob&qa_blobid=16714509702804604171

Auch im Positionsnummernverzeichnis der KBV findet sich für die Ziffer X4212 der Zusatz 'bei psychisch funktionellen Störungen'.

Deshalb würde ich von einer generellen Änderung für alle Praxen erstmal absehen. Evtl. melden sich ja an dieser Stelle noch andere Praxen, die bestätigen können, dass es sich um eine falsche Bezeichnung handelt.

PS: Da der Anforderungskatalog der KBV bezüglich des Bedruckungsnamens des Heilmittel ausdrücklich vorsieht, dass dieser vom Arzt änderbar sein soll (Anforderung P3-31), befüllen wir diesen gleich mit einem aus unserer Sicht sinnvollen Text, aus dem ersichtlich sein sollte, welche Behandlung genau gewünscht wird. Prinzipiell wäre es auch möglich, nur 'Psychisch funktionelle Behandlung' auf das Rezept zu drucken, aber woher wüsste dann der Ergotherpeut, dass eine Gruppenbehandlung mit 3-5 Personen vom Arzt empfohlen wurde?

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Haben hier andere Praxen ähnliche Erfahrungen gemacht? D.h. wurden Verordnungen, die 'genauer' bezeichnet waren, als der Katalog es vorsieht vom Therpeuten oder  der Krankenkasse beanstandet?
Beantwortet von (67.7k Punkte)
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Ja, wie heute im anderen Thread beschrieben. Alles was vom Standard abweicht, macht einige Therapeuten nervös, und die wollen die Rezepte geändert haben.

Bei denen geht es hart zu: ein Miniänderung, ein falscher Haken,... ein die Krankenkasse erstattet nichts. Und gibt auch nicht die Möglichkeit, eine manuelle Korrektur zu schicken. Also: ich finde das problematisch.
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