E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Setzt man nach Massendruck von Privatrechnungen bei einzelnen Patienten ( z. B. weil man bei der Abschlusskontrolle vor Verschicken der Rechnung bemerkt, dass die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist) den Druck wieder zurück ( Häkchen in Rechnungsdetails entfernen), empfiehlt es sich auch die gespeicherte Druckversion der Rechnung zu löschen. Sonst kann es passieren, dass die Abrechnung der Folgeuntersuchungen in derselben  Rechnung nicht ausgedruckt wird. Komischerweise stimmt aber die Summe.
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2 Antworten

Hallo Dr. Hofmann,

danke für den guten Tip für das organisierte Arbeiten.
Beantwortet von (600 Punkte)
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Dies ist natürlich ein extrem unintuitives Verhalten, das wir schnellstens korrigieren werden; danke für den Hinweis!
Beantwortet von (16.5k Punkte)
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