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Hallo,

ich habe folgende Frage bzw. folgendes Problem: wir müssen Scheine auf ein bestimmtes Datum begrenzen z. B. für das Datum an dem die Patientin die offene Sprechstunde besucht hat oder wenn die Pat. einen Kassenwechsel hat. Ich habe die Frage bereits in einem Webinar gestellt, hier meinte man es ginge unter dem Schein in den erweiterten Daten. Dort hatten wir es schon versucht und es geht dort eben nicht wenn bei der Patientin eine eGK eingelesen wurde. Gibt es eine andere Herangehensweise oder könnte es bitte geändert werden dass man Scheine begrenzen kann?
Gefragt in Frage von (190 Punkte)
+1 Punkt
Warum wollen Sie das Datum auf den Tag der offenen Sprechstunde begrenzen? Bei einer offenen Sprechstunde werden alle Leistungen des Quartals extrabudgetär vergütet.
Unsere Info von der KVB Bayern lautet anders. Aber auch unabhängig davon müssten wir z. B. Scheine für postoperative Behandlungen oder für operative Tage begrenzen können.

Nach unseren Verständis gilt die Offene Sprechstunde pro Arztfall (Was ist ein Arztfall? https://www.kbv.de/tools/ebm/html/3.4_162395929861253509262148.html).

Auch für postoperative Behandlungen oder operative Tage muss im Normalfall kein extra Schein (Satz010x) angelegt werden. Nur in speziellen Sonderfällen (z.B. ambulantes Operieren nach § 115b in bestimmten KV-Bereichen). Diese sind jedoch auch nicht zeitlich begrenzt, sondern durch den 'Behandlungsfall' definiert.

Fragen Sie dazu doch bitte einmal bei der Abrechnungsberatung Ihrer KV nach und teilen Sie uns das Ergebnis mit. Ich nehme Ihren Wunsch dann gerne in unser Ticketsystem auf. Die Priorisierung erfolgt allerdings anhand der Nachfrage weiterer Praxen nach diesem Feature.

1 Antwort

Guten Abend,

ansich war die Aussage aus dem Webinar schon die richtige Richtung, allerdings werden Sie wohl das Problem gehabt haben, dass nach dem Einlesen einer eGK die Optionsfelder ausgegraut und somit nicht editierbar sind.

Sie können dies einfach umgehen, indem Sie oben unter Behandlungsausweise via "+" ein Ersatzverfahren aus den eingelesenen Kartendaten erzeugen und dann im Reiter "Erweiterte Daten" dann das Datum setzen.

Beste Grüße aus Dortmund
Beantwortet von (1.9k Punkte)
0 Punkte
Aber es kann doch nicht Sinn und Zweck sein dass ich ein Ersatzverfahren anlege wenn ich die Versicherungskarte doch gelesen habe?
Mein ganz persönlicher Tipp (nach 25 Jahren...): Sie sollten sich über die zum Teil unlogischen und praxisfernen Vorschriften einer kassenärztlichen Vereinigung nicht zu viele Kopfschmerzen machen ...
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