das verordnete E-Rezept ist tatsächlich genauso wie das Muster-16 innerhalb von 28 Tagen lediglich gegen eine Rezeptgebühr einlösbar. Danach kann das E-Rezept auch noch bis zum Tag 45 voll kostenpflichtig für den Versicherten eingelöst werden!
In der E-rezept-App der Gematik wird dies entsprechend visuell angezeigt.
Inwieweit die Kollegen von AD dies bereits integriert haben ist mir AdHoc nicht keannt und werde hier gerne nochmal nachfassen.