Sehr geehrte Tomedianer:Innen,
das eine hat tatsächlich mit dem anderen nichts zu tun. Der eRezept Workflow verläuft unabhängig von der Videosprechstunde.
Zugriffsbedinungen nicht erfüllt klingt eher danach, dass der Verordner nicht der gleiche ist wie der Signierende Arzt. Ein eRezept kann auch im VSS Ersatzverfahren ausgestellt werden. Beim Thema Zeitüberschreitung sollte einfach nochmal die TI neugestartet werden.
Gerade, wenn das Anfang der Woche durchgeführt wurde kann es sein, dass das noch Folgen der TI Störung waren.
Das eRezept kann in der VSS über Web beim Patienten nur übersendet werden, wenn Sie den Ausdruck als PDF in die VSS ziehen. haben Sie beim Verordnen und signieren an arzt-direkt ausgewählt, wird dieses nur an den Messenger gesendet, bedeutet aber auch, dass ihr Patient gekoppelt sein muss, damit er es erhält. Da aber ab dem 01.07. das eGK Verfahren für eRezepte eingeführt wurde, kann der Patient trotzdem mit der eGK unabhängig von arzt-direkt das eRezept in jedem Fall einlösen, da es auf dem eRezept-Server hinterlegt ist.
Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.