Der Recall zeigt: bringen Sie nächstes Mal den Impfpass mit!! Eine digitale Praxis stellt doch einen Link zur Terminbuchung zur Verfügung.
Lieber Herr Dr. Sirfy,
der Text, den ImpfDocNE auf den Recall-Briefen vorgibt, ist rechtsicher abgeklärt, damit Sie nicht in die Situation kommen, eine Zustimmungspflicht aller Patienten einholen zu müssen:
Zitate: "...Das Kassenarztrecht (SGB V) enthält keinerlei Hinweise, an denen sich ein Verbot des Recall-Systems festmachen lässt. Ganz im Gegenteil: Wenn Patienten bestimmte ärztliche Präventionsmaßnahmen wie das Impfen gegen Infektionskrankheiten wahrnehmen, ist es durchaus sinnvoll, sie regelmäßig an diese zu erinnern....."
"...Ein mit dem Recall einhergehender werbewirksamer Nebeneffekt ist im Zusammenhang mit sachlicher Information oder Außendarstellung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verboten. Wer das Recall-System in sachlicher Weise anwendet und hierbei die Anpreisung der eigenen Arztpraxis unterlässt, braucht rechtlich nichts befürchten. Die Erinnerung an weitere notwendige Termine dient der Gesundheit des Patienten und entspricht somit einer gewissenhaften Berufsausübung der Ärzte...."
Insofern müssen wir bei Änderungen äußerst vorsichtig sein, und ich fürchte, ein direkter Link zur Terminbuchung könnte als Werbung für die eigene Praxis interpretiert werden.
Viele Grüße
Anja Strub