E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.

Folgende Einstellung wäre wünschenswert: 

1- E-Rezept standardmäßig als E-Rezept ausstellen für bestimmte Räume oder/und Behandlungsgruppe:

Hintergrund: Wir möchten dass die Ärzte in den Behandlungsräumen möglichst nur ERezept ausstellen, aber die MFAs weiterhin normale analoge Rezepte ausdrucken. Denn Stapelsignatur im Alltag für ad hoc Wiederholungsrezepte ist aktuell nicht praktikabel. 

2- Rezepte möglichst an Arzt-Direkt senden wenn Pat. an Arzt-Direkt gekoppelt ist. Wenn das nicht der Fall, dann standardmäßig QR-Code drucken. (würde mehr Sinn machen)

 

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Da viele Patienten bei uns die App haben wäre mir eine ad hoc Stapelsignatur lieber. Aktuell müssen die Damen aber schauen auf welchen Arzt sie das Rezept speichern, und da führte bei uns schon öfters zu Problemen. Gerade wenn ich als "Hauptarzt" nicht da bin, in der Routine alles auf mich läuft und der Kollege dann die gespeichterten REzepte versenden will.... Horror.
Wie stellen den die andren hausärutlichen Kollegen da, dass die Versichertenkarte zum Anlegen des Rezeptes bei dauer Medikaton eingelesen ist. Die Option diese beim Herausggeben des Rezeptes einzulesen um Regresse zu vermeiden entfällt mit einem E Rezept ja praktisch.

1 Antwort

Guten Abend Herr Sirfy,

ich habe ihre Vorschläge als Wunsch mit aufgenommen.

Viele Grüße,

Björn Wellegehausen
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