Hallo,

gestern hatte ich erstmalig den Fall, dass ich bei einer privat versicherten Patienten mit einem BG-Unfall eine AU ausstellen musste. Bei GKV Patienten kann man die AUs auch bei BG-Unfällen als eAU versenden. In dem aktuellen Fall ist dies nicht möglich.

Wie wird solch ein Fall von den unfallchirurgischen Kollegen gehandhabt?
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Die AU geht ja an die Krankenkasse. Und das geht (noch) nicht bei den Privaten.
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