E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
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Ein abrechenbarer Elektronischer Arztbrief (eArztbrief) beinhaltet immer den verschlüsselten Brief und die Begleitdatei, alles andere sind unverschlüsselte Nachrichten über das Telematik-Netzwerk.
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