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Hallo!

Ab Januar wird die AU für den Arbeitgeber ja mit an die KK verschickt.

Eine Frage, die wir uns gerade dazuzgestellt haben:
Kann man in der eAU Verwaltung einen Filter bauen, dass zu sehen ist, ob es ein Schein ist, bei dem die KVK bereits eingelesen wurde oder ob es ein Ersatzschein ist?

Denn dann würden wir ab Januar nur die versenden, bei denen die KVK eingelesen ist und allen Patienten sagen, Versand an KK und Arbeitgeber geht nur, wenn Sie die KVK einlesen lassen.

Denn wir vermuten, dass wir sonst seeeeeehr viele KVK´s nicht bekommen, wenn die eAU ja elektronisch bereits an den Arbeitgeber übermittelt wurde. Die Patienten haben dann ja keine Not mehr in die Praxis zu kommen, um etwas abzuholen (und den Ausdruck für den Versicherten selbst möchte kaum jemand haben...)

Ich hoffe, man versteht was ich meine...?

Viele Grüße
Gefragt in Frage von (1.2k Punkte)
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3 Antworten

Sehr geehrte Frau Rother

Schlussendlich ist es so das sich der Patient per se in teufels Küche begibt wenn die eGK nicht gesteckt(nachgereicht) wurde. Im schlimmsten Fall bekommt der Patient die Kosten der Krankenkasse in Rechnung gestellt. Sie haben ja per se keinen Schaden.

Wie dem auch sei, ich nehme das mal als Wunsch auf, kann aber nicht versprechen das es noch in das Qartalsupdate mit rein kommt.
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Hallo.

Diese Option konnte im Quartalsupdate nun leider nicht verarbeitet werden. Können Sie mir schon sagen, ob und wann diese Option in der eAU Verwaltung auftauchen wird?
Nein das habe ich noch nicht geschafft. Es gibt leider sehr viele Wünsche.
Ist ja nicht schlimm. Wollte nur wissen, ob es schon eine Vorstellung gibt, wann es das gibt? Denn wir müssen bis dahin ja eine Alternative Lösung finden, wie wir die eAU´s bei denen noch keine KVK eingelesen wurde, erst mal zurückstellen bis wir die KVK haben....

Hilft evtl diese Option:

Leider hilft uns das nicht. Denn wir stellen ja oft mit Absicht bei Patienten, bei denen wir die KVK noch nicht hatten, mit Covid, Atemwegserkrankungen etc die AU aus und lassen eine gesunde Person die KVK reinbringen und geben dann bisher den Teil für den AG mit... Und das entfällt ja nun mit dem Senden an die KK.
Dann verstehe ich nicht wozu Sie das ganze wollen. Der Patient muss nicht vor Ort sein oder eine eGK stecken für eine eAU. Das ganze geht auch via Ersatzverfahren. Sie haben keine Handhabe mehr das der Patient nochmal die eGK bringt ... ausser Sie versenden die AU nicht, dann können Sie aber auch warten bis der Patient mit der eGK kommt und dann die AU versenden.

Das ist ein guter Tipp, habe es gleich umgesetzt und bin mit dem Ergebnis zufrieden.

Eigentlich braucht man nur diese Auswahl.  Ausreichend ist eigentlich nur noch der rechte Button.

Genau das wollen wir ja. Wir wollen warten mit dem Versenden, bis wir die KVK erhalten haben! Aber dafür benötigen wir einen Filter in der eAU Verwaltung, damit wir sehen, welcher Patient "nur" ein Ersatzverfahren hat- sonst laufen wir ewig hinter den KVK´s her!!!

Wir wollen dann täglich nur die senden, bei denen wir die Karte eingelesen haben und die anderen erst nach dem Einlesen der KVK, die wir aber VORHER schon über ein Ersatzverfahren vorbereiten.
Sehr berechtigter Einwand, das hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm! Das wird genauso kommen, dass man denen dann ewig hinterher telefonieren muss.
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Moment, wollen Sie das angezeigt wird ob der Patient die Karte in dem Quartal gesteckt hat oder ob die AU für ein ersatzverfahren  ausgestellt ist?
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Off topic aber es gehört doch dazu:

Wie komme ich als Arbeitgeber denn an die Krankmeldung meiner Helferinnen wenn sie mal ausfallen? Ich habe versucht mich zu informieren im Internet aber werde überhaupt nicht schlau ...

Wir haben das gestern bei der KBV gelesen und etwas gelacht:

Wenn Sie die AU für ihre Mitarbeiter ausstellen, dann brauchen Sie die AUs nicht von der Krankenkasse besorgen. Seinbar ist das verfahren kein PUSH verfahren wie von Praxis->KK, sondern ein NAchschau verfahren. Scheinbar gibt es da eine Webseite oder Telefon oder so. Scheinbar (so sagt unsere Verwaltung) übernimmt das Lohnbüro das so man als Arbeitgeber eines "benutzt"

https://www.kbv.de/html/1150_61284.php

Die Regelungen für Arbeitgeber betreffen auch Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, die Personal beschäftigen. Auch sie müssen ab Januar die AU-Daten bei den Krankenkassen ihrer Beschäftigten abrufen, sofern sie als Arzt oder Ärztin nicht selbst die AU-Bescheinigung für ihre Mitarbeitenden ausgestellt haben.

Ja, mir ging es genau um fremd-ausgestellte AU. 

Wie und wo ruft man das ab?

Zum Abruf der Daten benötigen Firmen, Behörden oder Arztpraxen eine zugelassene und datenschutzkonforme Software. Praxen, die einen externen Dienstleister mit dem Personalmanagement beauftragt haben, sollten prüfen, ob der digitale Abruf der AU-Daten dort erfolgt. Informationen zur elektronischen Übermittlung von AU-Daten an den Arbeitgeber stellt unter anderem die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbändebereit.

Das habe ich gelesen. ist aber nur heiße Luft geblubber - ähnlich wie die Telekom Seiten. Viel Gelaber, keine konkreten technischen Hinweise. Die Seite der Arbeitgeberverbände ist genauso furchtbar. Die Schaubilder sind schrecklich und helfen auch nicht weiter...

Wir selbst wissen es nicht. Unser lohnsteuerbüro hat noch keine Ahnung von dem Prozess (Es ist unklar ob die es nicht wissen oder es noch nicht klar spezifiziert ist oder es einfach unklar ist)

https://www.gkv-datenaustausch.de/arbeitgeber/eau/eau.jsp

Da steht schwammiger text ohne irgendeine URL wo man die Daten runter laden kann oder wie man sich da registrieren kann.
Seufz... Es ist also absehbar, dass das ebenfalls nicht pünktlich funktionieren wird.

Danke für die Info!
Die Hoffnung nicht aufgeben, evtl ruft ja die Krankenkasse an wenn eine eAU für Sie als Arbeitgeber eingeht ... oder die Krankenkasse schickt ein FAX ;)
Ich fürchte, man tut sich selbst einen Gefallen, weiterhin die Arbeitgeberbescheinigungen grundsätzlich auszudrucken, ist ja auf Wunsch des Patienten sowieso zu machen. Dürfte viele Nachfragen nach einigen Wochen sparen, wenn die Arbeitgeber merken, dass es Probleme mit der Lohnfortzahlung/-erstattung gibt... Es wird auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit oft genug passieren, dass Arbeitgeber die AU abrufen wollen (mein Lohnbüro weiß wohl schon, wie sie das ab Januar machen), diese aber bei der KK noch nicht vorliegt, und schon wird es lustig. Ich habe gestern erst wieder von einem Turbomedler gehört, wie oft die noch Ausdrucke an die KK schicken... Am Ende sind wir Ärzte dann wieder die Bösen...

Hinweis: die DSN Mitteilung in Posteingang (die die so nervt...), die ist Ihr Freifahrtschein. Damit hat die Krankenkasse gesagt das die eAU bei der Krankenkasse ist und die muss sich weiter darum kümmern

HiHi, Herr Thierfelder!

Die Hoffnung nicht aufgeben, evtl ruft ja die Krankenkasse an wenn eine eAU für Sie als Arbeitgeber eingeht ... oder die Krankenkasse schickt ein FAX ;)

Ich wußte gar nicht, dass Sie an den Weihnachtsmann glauben? devil

https://apps.datev.de/help-center/documents/1022887

Hier steht, wie es über Datev funktioniert. Es gibt wohl auch noch sv.net

Super! Endlich mal was konkretes. Vielen Dank. 

Für sv-net nutze man diese Adresse: https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/

sv.net führt woanders hin ...

Sehr geehrter Herr Thierfelder,

rein interessehalber, wie würde ich im Bedarfsfall die Sendebestätigung für eine best. Patientin finden?
Verwaltung-KV-eAU, Spalte versendet am, erfolgreich am

bzw

inbox, KIM, successful delivery report
ganz so einfach ist es nicht. man muss die email(mime)-messageid der eAU-versand-email nutzen und danach dann im posteingang suchen. per se geht das (gerade probiert) ... wenn zukünftig der Bedarf besteht kann ich eine Option in der eAU-Verwaltung einbauen die die eAU betreffenden Email raussucht. Bisher hatte ich noch nicht gehört das es benötigt wird
Hallo Herr Cepin,

Danke, das kenn ich. Was ich nicht kann, ist auf dem successful delivery report den Patienten erkennen, lediglich 70 versendet (mit Patienten-Namen) und 70 successful (oder weniger, wobei bei fehlerhaften auch eine Patientenzuordnung möglich ist).

Ja das stimmt Frau Wieder. Für einen bestimmten Pat. müsste man genau die Uhrzeit abgleichen.

Hallo Herr Thierfelder,

vielen Dank. Wie gesagt, das war nur interessehalber für den Fall, dass ... . Die Option fänd ich schon mal gut.

Uhrzeit, hm, wir senden 2x am Tag x AUs... . Die Option von Herrn Thierfelder gefällt mir besser. smiley

Wie gesagt: Wenn es zu dem Fall kommt, dann kann man händisch die email in rund 1min heraussuchen. Wenn das 3mal auftritt baue ich was (auch weil ich dann keine lust mehr habe den support zu übernehmen ;) ).
Frau Wieder, ich meinte ja auch nur: um die Suche einzugrenzen braucht man die Uhrzeit. Wenn sie natürlich im Stapel viele AU gleichzeitig versenden wird es schwierig mit der Uhrzeit. Ich sende immer sofort, da hätte ich es wohl leichter.

Für die genaue Identifikation brauchen Sie natürlich wie von Herrn Thierfelder gesagt die Nummer. Das macht ganz sicher die Software besser und schneller.
Hallo Herr Thierfelder,

hab's grad ausprobiert, geht super, vielen Dank.
Hallo Herr Cepin,

alles gut. Jeder Tip kann hilfreich sein.
Wäre es nicht möglich, dem "versended am..." und "gedruckt..." noch ein "bestätigt" hinzuzufügen?
Es existiert kein "bestätigt" in dem Verfahren. Wenn 24h kein Fehler zurückkam gilt die eAU ok ...  ausser es kommt ein Fehler nach 24 rein, dann sagt die KBV das der auch zugeordnet werden soll was heisst das man niemals weiss wann eine eAU ok ist.

Hinweis: ich habe die KBV und Krankenkassen auf diese fragliche Systematik mehrfach hingewiesen....
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