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Guten Morgen

Im Rahmen der E- AU habe ich mir nochmal die Nutzerverwaltung angeschaut und mir ist aufgefallen, dass bei uns nur FÄ Allgemeinmedizin einstellbar ist, das ist zwar praktisch ziemlich das Gleiche, formal aber haben wir keinen Facharzt für Allgemeinmedizin sondern sind Fachärzte für Innere Medizin (hausärztlich-internistisch niedergelassen, nicht zu verwechseln mit dem Facharzt für Innere - und Allgemeinmedizin, das ist auch nochmal ein separater Facharzt).

Ich schreibe da u.a. auch deshalb weil auf den eAU jetzt eine "falsche Facharztbezeichnung" ausgedruckt wird.
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2 Antworten

Sehr geehrter Herr Becker,

das sind die Offiziellen Namen der KBV (wurden auch zu Q1/22 sehr stark angepasst)

https://applications.kbv.de/overview.xhtml

(https://applications.kbv.de/S_BAR2_FACHGRUPPENZUORDNUNG_V1.01.xhtml)

Für die eAU soll die "Facharztbezeichnung" genutzt werden ... das passt dazu am besten. Welche Tabelle würden Sie für "richtiger" empfinden?
Beantwortet von (90.1k Punkte)
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Naja, wir sind Fachärzte für Innere Medizin, aber sie haben recht, in der Auflistung finde ich nicht die "hausärztlichen Internisten" somit ändere ich das jetzt mal auf Innere Medizin- Hat das sonst irgendwo Auswirkungen? Budgets, RLV (in "Arztgruppe" lasse ich es wegen Budgets stehen?, da hab ich auch keine andere passende gefunden. Bei "Haupt" ändere ich in FÄ Innere Medizin)
Diese Einstellung "ändert" die Fehlerliste bei der KV Abrechnung, zB welche Grundpauschalt Ziffer funktioniert. Wenn sie dann die "falsche" Nutzen dann kommt so eine Fehlermeldung "... die Ziffer dürfen nur Psychologen abrechenen ...". Ich wüsste nicht das die Fachgruppe in den Budgets bei uns auftaucht...
OK, dann lass ich das erstmal wie es ist, aber es ist inkongruent! Wir haben praktisch die selben Aufgaben/Abrechnung /Budget wie die Allgemeinmediziner aber die Facharztbezeichnung ist Facharzt f. Innere Medizin!
Schlussendlich sind es 2 Punkte:

a) Abrechnung: Hier müssen Sie mit der KV reden was Sie genau einstellen müsse. / Das was die KV denkt was Sie sind.

b) eAU-Arztstempel: Wenn die Tabellen grundlegend falsch ist bzw nicht passen, müssen wir ein Freitextfeld einführen.
1.) Abrechnung etc. alles wie bei Allgemeinmedizinern

2.) M.e. muss auf dem Stempel etwas anderes stehen als jetzt, wenn ich aber auf auf Haupt- oder Arztgruppe gehe steht in der Erklärung (von Tomedo) dass es Auswirkung auf Budgets etc. hat.

Freitext wäre da wahrscheinlich die Lösung

Nochmal zur Erklärung falls ich mißverstanden werde:

In der Arztgruppe steht es richtig (hausärztliche Internisten), aber in der Hauptgruppe vermisse ich den Eintrag- Ihr Tool-Tip zeigt aber auch wenn ich da jetzt was ändere ( z.B. nur auf Internisten, die haben aber glaube ich andere Budgets) wirkt sich das auf die Budgets aus....

Ich denke halt das es nicht zulässig ist eine falsche Facharztbezeichnung zu dokumentieren (sogar evtl. strafbar?!), kann denn nicht wie auf der "normalen AU" der Stempel übernommen werden, so macht doch eine KV Richtlinie keinen Sinn.

Naja, es werden Felder von der KBV gefordert die dann in den Arztstempel der eAU gehen und so übertragen werden. Leider gibt es keine konkrete Angabe was übernommen werden soll, sondern es steht (https://update.kbv.de/ita-update/DigitaleMuster/eAU/KBV_ITA_VGEX_Technische_Anlage_eAU.pdf):

Berufsbezeichnung der ausstellenden/ verschreibenden Person  ->  z. B. Facharztbezeichnung

Tja, für PVS Hersteller etwas zu schwammig. Würde da stehen: "Bitte Schlüsseltabelle S_BAR2_ARZTNRFACHGRUPPE nutzen" oder "S_BAR2_FACHGRUPPENZUORDNUNG"-Code so wäre es einfach. Jetzt muss ich das irgendwie befüllen aus der Datenlage in tomedo, und da kommt für mich am ehesten die Fachgruppe in Frage.
 
=> Somit muss ich wohl ein Freitextfeld machen.
Geht denn nicht der bereits vorhandene Stempel aus der Nutzerverwaltung?
Nein, der Stempel wird nicht aus tomedo übernommen sondern von der KBV fest vorgegeben
Hallo Herr Becker! Solange die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest ist, das nicht an die kassenärztliche (vertragsärztliche) Tätigkeit gebunden ist, sind Fach-/Gebiets- oder andere Bezeichnungen des Attestgebers reines Marketing. Erst wenn eine Mengenbegrenzung der AU-Bescheinigungen zu Lasten der KV eingeführt wird (d.h. die AU-Bescheinigungserstellung wäre nicht nicht mehr Teil der Ordinationspauschale), wäre das anders zu sehen. An alledem ändert auch der aktuelle Lacher einer eAU nichts. (Hausbesuch: Vorausfüllen von Papierlinien durch das PVS, dann händisches Ausfüllen beim Kranken, im Büro Absetzen der Elektronikmeldung und das für Gotteslohn.)
Beantwortet von (3.1k Punkte)
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