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siehe Screenshot:

früher wurde bei besonderem Verordnungsbedarf oder Langfrsitiger Versorgung der Kostenbetrag auf "---,-- €" gesetzt. Wieso steht jetzt ein Betrag drin?

Grüße, O.H.

Gefragt von (2.2k Punkte)
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1 Antwort

Das war eine Anforderung der KBV und das bisherige Verhalten wurde bei der Zertifizierung bemängelt. In der Heilmittel-Statistik gibt es jedoch die Spalte "Budgetierung", bei der Verordnungen mit besonderem Verordnungsbedarf oder langfristigem Heilmittelbedarf nicht zu Buche schlagen.
Beantwortet von (25k Punkte)
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Danke für die Erklärung.

VG, O.H.
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