Wäre es möglich, dass Sie bei der neuen Heilmittelverordnung (ab Januar 2021) weitere Informationen des Heilmittelkataloges hinterlegen?
Sehr wichtig wären aus meiner Sicht u.a. Verordnungsmengen: Höchstmenge und Orientierende Behandlungsmenge je nach Diagnosengruppe.
Oder finde ich die Informationen nur nicht?