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Hallo!

Wie werden eigentlich die orientieren Behandlungmenge in den Verordnungen bei Physiotherapie und so weiter berechnet? Irgendwie stimmen diese Zeiträume immer nicht… Normalerweise ist es doch so, dass nach zum Beispiel 18 erreichten Einheiten sechs Monate Pause sein muss, oder? Dies wird aber nie korrekt angezeigt.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Stößel
Gefragt in Frage von (24.8k Punkte)
+1 Punkt

3 Antworten

Hallo!

Haben Sie mehrere Ärzte in der Praxis? Es wird wohl so gezählt, dass ein Wechsel der LANR in der Verordnung einen neuen Verordnungsfall erzeugt. Ich habe das schon vor einiger Zeit angesprochen, aber es hat leider niemanden so richtig interessiert. 

Formal ist das richtig und im Regelwerk so vorgesehen, Problem ist dass bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen vermutlich die Verordnungsfälle einer Praxis zusammengeführt werden.

https://forum.tomedo.de/index.php/37440/heilmittel-warnung-bei-uberschreitung-der-orientierenden-behandlungsmenge?show=37440#q37440

Wir zählen seither manuell, was natürlich fehleranfällig ist...

Beantwortet von (1.7k Punkte)
0 Punkte
Es sind erst seit kurzem mehrere LANR, die Zählung funktioniert aber schon länger nicht richtig.

In der Heilmittelrichtlinie ist das ganz gut erklärt - hier ein Ausschnitt daraus:

§ 7 Verordnungsfall, orientierende Behandlungsmenge, Höchstmenge je Verordnung
(1) 1 Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder ei-
nen Patienten auf Grund derselben Diagnose (d. h. die ersten drei Stellen des ICD-10-GM-
Codes sind identisch) und derselben Diagnosegruppe nach Heilmittelkatalog. 2 Dies gilt auch,
wenn sich innerhalb des Verordnungsfalles die Leitsymptomatik ändert oder unterschiedliche
Heilmittel zum Einsatz kommen. 3 Im Rahmen eines Verordnungsfalles können mehrere Ver-
ordnungen getätigt werden. 4 Treten im zeitlichen Zusammenhang mehrere voneinander un-
abhängige Diagnosen derselben oder unterschiedlicher Diagnosegruppe(n) auf, kann dies wei-
tere Verordnungsfälle auslösen, für die jeweils separate Verordnungen auszustellen sind. 5 Ein
neuer Verordnungsfall tritt ein, wenn seit dem Datum der letzten Verordnung ein Zeitraum
12
von 6 Monaten vergangen ist, in dem keine weitere Verordnung für diesen Verordnungsfall
ausgestellt wurde.
(2) 1 Die orientierende Behandlungsmenge definiert die Summe der Behandlungseinhei-
ten, mit der das angestrebte Therapieziel in der Regel erreicht werden kann. 2 Wird neben vor-
rangigen Heilmitteln auch ein ergänzendes Heilmittel verordnet, sind die Behandlungseinhei-
ten des ergänzenden Heilmittels bei der Bemessung der orientierenden Behandlungsmenge
nach Satz 1 nicht zu berücksichtigen. 3 Die orientierende Behandlungsmenge ergibt sich indi-
kationsbezogen aus dem Heilmittelkatalog. 4 Abweichend hiervon sind für die Podologische
Therapie bei Fußschädigungen durch Diabetes mellitus (Diabetisches Fußsyndrom) und ver-
gleichbaren Schädigungen und für Maßnahmen der Ernährungstherapie keine orientierenden
Behandlungsmengen festgelegt.
(3) Der Verordnungsfall und die orientierende Behandlungsmenge beziehen sich auf die
jeweilige Verordnerin oder den jeweiligen Verordner.

Beantwortet von (25k Punkte)
0 Punkte
Danke für das Einfügen der Richtlinie...wie ich aber bereits geschrieben hatte, stimmt die Zählung meiner Meinung nach nicht. Das mit den 6 Monaten und der falschen Berechnung habe ich oben angemerkt. Man kann sich nicht auf tomedo verlassen bei dieser Zählung.

Ab der Version 141.1 wird es die Möglichkeit geben, die Verordnungen verschiedener Ärzte zu einem Verordnungsfall zusammenzufassen. Das muss dann über das Rädchen rechts im Fenster aktiviert werden:

Sollten ihnen bei der Zählung sonst noch konkrete Ungereimtheiten auffallen, geben Sie mir gern bescheid!

Beantwortet von (25k Punkte)
0 Punkte
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