E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.

Formular 10C für Arztpraxen, Bitte Zollsoft, rechtzeitig implementieren!

Mehr Info;

Vertragsärzte verwenden für die Beauftragung einer SARS-CoV-2-Testung nach EBM künftig nur noch Muster 10C (statt Muster 10). Das gilt für Tests zur diagnostischen Abklärung ebenso wie für Tests nach einer Meldung „erhöhtes Risiko“ durch die Corona-Warn-App, wenn sich die Person direkt an den Arzt wendet. 

Das neue Formular 10C soll im Laufes des nächsten Monats bereitstehen. Über den Bezug gedruckter Exemplare werden die Kassenärztlichen Vereinigungen ihrer Mitglieder rechtzeitig informieren. Das Formular wird dann auch in der Praxissoftware hinterlegt sein, sodass es online ausgefüllt werden kann.

Bis das Muster 10C in den Praxen zur Verfügung steht, ist das Muster 10 wie bisher zu verwenden.

 

 

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2 Antworten

Sehr geehrter Herr Sirfy,

könnten Sie noch sagen woher das kommt? KBV ist das sicher nicht.
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ok, die info ist ganz frisch vor 20min per mail reingekommen.
Die kommen in der v1.85.2.0
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