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Seit dem letzten Tomedo-update bekomme ich einen Fehlerhinweis, wenn ich die Zusatzziffer 33090 für transcavitären Ultraschall eingebe.

"Die Leistung 33090 ("Zuschlag Transkavitäre Untersuchung") vom 11.04.2020 darf nicht abgerechnet werden: Keine der als Begründung erforderlichen Quartalsdiagnosen wurde angegeben."

Ich setzte die Ziffer für den transrektalen Ultraschall an. Weder BPH, noch PSA-Erhöhung oder Prostatacarcinom werden als Begründung akzeptiert.

Kann man das bitte wieder korrigieren?

Herzlichen Dank und ein schönes Osterfest. Bleiben Sie gesund.
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3 Antworten

geben wir gerne in die entsprechende Abteilung zur Analyse weiter, bitte schauen Sie auch, ob folgende Änderungen greifen https://www.kbv.de/media/sp/EBM_2020_04_01_BA_484_BeeG_FinE_Teil_A_B_Detail_nderungen_EBM_GOP_04231.pdf

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In der Tat ist dort nur von transösophagealer Sonographie die Rede. Bei dieser Untersuchung kann die Ziffer 33090 2x angesetzt werden. Und das fordert dann auch bestimmte Diagnosen.

Ziffer 33043 schließt aber die Anwendung der Zusatzziffer 33090 nicht aus. Wenn man also nicht transösophageal die Nieren schallen möchte, kann nur die transrektale Sonographie der Prostata gemeint sein.

In diesem Fall darf die Ziffer aber nur 1x angesetzt werden.

 

Ich lese daraus, dass Ihre Warnung nur auf die 2malige Anwendung der Ziffer 33090 zutrifft. Aber für die Prostatasonographie ist die Anwendung der Ziffer nach wie vor EBM-konform.

Dies wurde bereist in in v1.82.0.9 korrigiert. Bitte führen Sie ein Update durch. Beachten Sie bitte auch dei folgende eMail des ABU.

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Gesendet: Donnerstag, 02. April 2020 um 12:13 Uhr
Von: "Aktionsbündnis Urologie (Ehlers)" <abu@uro-gap.de>
Betreff: GOP 33090: Nichtabrechenbarkeit ab 01.04.2020 im Rahmen eines TRUS

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

seit dem 01.04.2020 erscheint in den meisten Arztinformationssystemen (AIS/PVS) der Hinweis, dass die GOP 33090 nicht neben einem TRUS abrechenbar ist.

 

Nach Rücksprache mit der KBV ist hier ein Mißgeschick bei der Vorgabe für die AIS-Systeme passiert bzw. dieser Fehler soll zeitnah korrigiert werden.

 

Allerdings kann es sein, dass Ihr AIS erst im nächsten Quartal eine korrigierte Version "unter das Volk bringt". Bis dahin müssen Sie die Abrechnungsbedingungen für die GOP 33090 manuell korrigieren. Falls Sie nicht wissen, wie das geht, wenden Sie sich bitte an Ihr Systemhaus.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Jochen Schiffers (Vorstandsvorsitzender)
Cornelia Basista (Schatzmeister)
Dr. Dirk M. Potempa (Schriftführer)
Dr. Jochen Schiffers & Dr. Tom Henschel (BvDU Bayern-Nord)
Dr. Dirk M. Potempa & Stefan Rembold (BvDU Bayern-Süd)
Dr. Winfried Lubos (UCM)

sowie alle Mitglieder der Kerngruppe des ABU

____________________________________________________________________________________________________

 

noname

 

 

Aktionsbündnis Urologie (ABU)
Dachverband der Bayerischen Urologen e.V.

Hauptstr. 82

82467 Garmisch-Partenkirchen

 

Telefon:         08821-7528-497

Fax:               08821-7528-498

Mail:              kontakt@abuweb.de

Homepage:   www.abuweb.de

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Leider hat sich die fehlerhaffte Hinweismeldung in v1.84 wieder eingeschlichen. In v1.85 (Quartalsupdate) wird der Hinweis dann wieder verschwunden sein.

Sie können eine Abrechnung auch bei Anzeige dieses Hinweises durchführen.
Beantwortet von (67.4k Punkte)
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Ich bin seit 3 Monaten Neukunde bei Tomedo. 33090 nicht ohne Fehlermeldung abrechenbar. Gestern das Update eingespielt, der Fehler ist immer noch da.
Sie haben auch noch nicht die v1.85. Diese Fehlermeldung verhindet keine Abrechnung. Solange bei der KV-Abrechnung (KBV-Prüfmodul) das Fehlerprotokoll keinen Fehler enthält können Sie eine Abrechnung abschicken.
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