"Die Leistung 33090 ("Zuschlag Transkavitäre Untersuchung") vom 11.04.2020 darf nicht abgerechnet werden: Keine der als Begründung erforderlichen Quartalsdiagnosen wurde angegeben."
Ich setzte die Ziffer für den transrektalen Ultraschall an. Weder BPH, noch PSA-Erhöhung oder Prostatacarcinom werden als Begründung akzeptiert.
Kann man das bitte wieder korrigieren?
Herzlichen Dank und ein schönes Osterfest. Bleiben Sie gesund.