E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Nach Rücksprache mit der KVWL gestaltet es sich hier wie folgt. Natürlich werden die entsprechenden Fälle extrabudgetär honoriert, also Notfallpatienten, Terminservicefälle oder vom Hausarzt erbetene Sofortfälle. Diese werden jedoch nur dann extrabudgetär bleben, wenn diese außerhalb des RLV bleiben, d. h. nur wer ohnehin schon Fälle regelmäßig über sein RLV Honorarvolumen und damit für ein sehr kleines Geld verarbeitet, bekommt jetzt den Zuschlag. Wer allein aus logistischen Gründen dies nciht erreicht bekommt ohnehin nichts. Als Facharzt sollen wir die vom Hausarzt als dringlich sofort vermittlelten Notfälle besonders kennzeichnen. Der Hausarzt erhält für diesen Fall 10 Euro extra, wir nichts. Mit anderen Worten, der Anruf der Helfeirn in der Hausarztpraxis generiert hier 10 Euro für eine Mehrarbeit, die wir ohne zusätzliches Honorar leisten. Ohne weitere Worte.
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2 Antworten

Sie haben völlig recht: Das ganze TSVG ist Mumpitz!

Aber was soll man machen. Nur KV-Ausstieg hilft da auf Dauer.... Die Politiker werden das Kassen-System mit Sicherheit weiter systematisch verschlimmbessern... (Parteizugehörigkiet übrigens egal...)
Beantwortet von (33.4k Punkte)
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Ich stimme Ihnen vollkommen zu. Das TSVG ist ein Gestz für den Wahlkampf, mit dem Herrn Spahn behaupten kann, er hätte ertwas gegen lange Wartezeiten unternommen. Wir hatten am Quartalsende erstmals mehr als 40 Fehler in der Abrechnung alle mit TSVG-Hintergrund. Da gibt es Fachärzte, die eine Eilüberweisung anmelden, ohne dies zu können, Fehlermeldung: lt LANR ist der Facharzt kein Hausarzt usw. Am Ende haben wir alle fehlerbehafteten Patienten als "normal" gekennzeichnet. Wahrscheilich muss man das ganze Gesetz auch so ansehen, - als nicht besonderes. Besonders sind aber die umfangreichen Hinweise der KVWL zum TSVG vom 08.10. hinsichtlich der Kennzeichnung der Sprechstunden, persönlichen Sprechzeiten und der Notfall-Sprechstunde (auf den Seiten der KV) und dies bitte auch an allen Werktagen, und unter Androhung einer Abmahnung. Aber Gottseidank können wir jetzt auch die telefonsiche Erreichbarkeit festlegen, eine durchaus taugliche Möglichkeit Ressourcen einzusparen und Patienten zu vergraulen. Die Gängelei der KV bewegt uns immer mehr in die Ecke der unselbständigen Arzt-Tätigkeit.

Herzliche Grüße aus Lippstadt
Sehe es wie Andreas, aus diesem absolut unfair bezahlten Knebelvertrag  kann man nur aussteigen sobald es geht. Planen wir auch ganz fest.
Beantwortet von (55.2k Punkte)
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