OTK Störung - IONOS als Mailserver®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.

BEDINGTE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Wenn bei Anlage einer Privatrechnung kein abrechnender Arzt eingegeben ist ("kein Wert"), findet man diese Rechnung später evtl. nie wieder, da man in der Regel mit Filter für Abrechner sucht. Hier gehört eine Warnung hin!

Auch gehört eine Warnung dann hin, wenn abrechnender Arzt (im Detailfenster) und Leistungserbringer (bei Ziffern) differieren: das Geld bekommt der Abrechner, auch wenn alle Leistungen von einem anderen Erbringer kommen (dauerndes Problem in Praxisgemeinschaften, schon ewig moniert!)

Beim Erstellen einer Privatrechnung sollte auch eine Warnung kommen, wenn keine Diagnose eingegeben ist in Analogie zum Kassenschein.
Gefragt von (840 Punkte)
0 Punkte

1 Antwort

Hallo

Die ersten beiden Punkte sind leider nicht so einfach umsetzbar ... auch aus Gründen des Bestandsschutzes der anderen Kunden. Der Name "Abrechneder Arzt" in dem Detailsfenster ist hier der Stein des Anstoßes und von uns sehr unglücklich gewählt. Es ist nämlich "nur" ein Informationsfeld und hat nichts mit der Leistungsangabe zu tun (Er wird auch für den Absender in der Rechnungs-Briefschreibung genutzt). Dieses Feld kann man den Privatabrechnungs-Statistiken nutzen, um - wie in Ihrem Fall - Gehälter für die Ärzte zu berechnen abhänging von diesem "Abrechnenden Arzt".

Leider nutzen viele Praxen Privatrechnungen anders. Es wird eine Rechnung angelegt und mehrere Ärzte rechnen darauf ab. Da wäre eine solche Fehlermeldung fehl am Platz. Hier würden dann die Statistiken für die Gehälter nicht über die Privatrechnungen, sondern über die Privatleistungen gehen ... wodurch die Information über den "Abrechnenden Arzt" in den Rechnungsdetails überflüssig ist.

Die dritte Frage ist für mich etwas verwirrend. Wenn Sie eine Rechnung erstellen gibt es an sich noch keine Diagnosen. Meinen Sie das Diagnose-Übernahme-Fenster oder die Fehlermeldungen unter demhalb KV-Abrechnung? Zweiteres wird im Zuge des GoÄ-Regelwerkes kommen.
Beantwortet von (90.6k Punkte)
Bearbeitet von
0 Punkte
Mir passiert es manchmal, dass ich beim Eintragen von Ziffern vergesse, auch die Diagnosen einzutragen, weil der Patient ohnedies später nochmals kommt. Wenn ich dann die Rechnung ausdrucke, ist es schon vorgekommen, dass eine Rechnung ohne jede Diagnose in die Post geht und dann natürlich prompt wieder vom Patienten retourniert wird. Dies hätte ich gerne unterbunden, zum Beispiel durch ein Warnfenster, das mir zumindest beim Druck die Info gibt, dass noch keine Diagnose eingetragen ist.
Genau, das wird dann mit dem GoÄ-Regelwerk kommen. Dann bekommen Sie die Warnungen und Fehler angezeigt. Weiterhin werden wir beim Drucken auch die Fehlermeldungen nochmal anzeigen.

(Bem: Dies haben wir bisher schon in der PAD-Abrechnung. Hier wird auf etwaige Probleme wie keine Diagnose hingewiesen, aber auch dort gibt es noch keinen Konsistenzcheck nach Ziffern etc)
18,354 Beiträge
26,608 Antworten
47,702 Kommentare
28,639 Nutzer