E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Es würde helfen wenn man in den Kassenbüchern einen Eintrag vermerken könnte, dass die Kasse nachgezählt wurde und centgenau stimmt.

Oder ist das Kassenbuchaktionen: Tatsächlicher Kassenstand /Kasse prüfen?
Gefragt von (55.2k Punkte)
Bearbeitet von
0 Punkte

1 Antwort

Ja ist es, kann gelöscht werden, danke.
Beantwortet von (55.2k Punkte)
0 Punkte
15,813 Beiträge
23,522 Antworten
41,236 Kommentare
11,009 Nutzer