Soweit ich weiß, gibt es als kurative Leistung (POST-Exposition) keine Abrechnungsmöglichkeit, sondern die Leistung ist in der Versichertenpauschale versenkt. In Hessen: Impfstoffrezept auf Patientennamen (nicht Sprechstundenbedarf!) ausstellen und in der Praxis verimpfen für Karma-Punkte.
Als PRÄ-Exposionsprophylaxe (zB vor Reisen in Endemiegebiet): Privatrezept und Privatliquidation mit dem Patienten (wird dann von einigen Kassen den Patienten erstattet).
Viele Grüße aus Darmstadt
B. Groß