Sehr geehrter Herr Reschke,
die EBM-Ziffer 86901 ist tatsächlich ein Bestandteil des HZV-Ziffernkranzes für den Vertrag EK_BW_HZV und Techniker Krankenkasse, und darf bei TK HZV-Versicherten nicht abgerechnet werden.
Abweichend von anderen Verträgen und KVs, bei HZV Verträgen in Baden-Württemberg müssen wir beim Dokumentieren von KV Leistungen nur prüfen, ob der Patient ein HZV Patient ist oder nicht, und falls der Patient eine aktive Vertragsteilnahme hat, dann den Nutzer drauf hinweisen, dass der Patient in die hausarztzentrierte Versorgung eingeschrieben ist und alle im HzV-Ziffernkranz enthaltene Leistungen über HZV abzurechnen sind. Die Überprüfung, ob die Ziffern im Ziffernkranz enthalten ist, wird dem Nutzer überlassen.
Die automatische Prüfung von Fehldokumentationen einer EBM-Leistung wurde für die Verträge in Baden-Württemberg nicht spezifiziert und kann in tomedo nicht erfolgen, vor allem weil die Ziffernkränze in Selektivvertragsdefinitionen nicht eingepflegt sind.
Wir werden diesbezüglich HÄVG kontaktieren und fragen, ob es geplant ist, die automatische Prüfung auch für HZV Verträge in BW zu ermöglichen.