Selbst wenn das ginge, als annehmender Facharzt würde ich auf einem Originalausdruck bestehen, selbst wenn die KV nur stichprobenartig prüft. Ansonsten kann ich gleich ein Ersatzverfahren von mir aus anlegen. Oder die Not ist so groß, dass der Versuch des Allgemeinmediziners, die Patienten zum Quartalsbesuch via Hausarztverfahren "zu erziehen", eben scheitert und der Patient seine freie Arztwahl auch in dieser Hinsicht wahrnimmt.