Bei der Ausstellung von e-Privatrezepten für Kassenpatienten erscheinen Krankenkassendaten in der Kostenträgerzeile. Somit lesen die Apotheken dies fälschlicherweise als Kassenrezept aus. Dies sollte aus Regressvermeidungsgründen  auf grundsätzlich privat geändert werden.
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1 Antwort

Guten Tag,

im Stylesheet, also der Vorschau in tomedo, wird die gesetzliche Kasse angezeit, diese wird auch beim Versenden übermittelt und das ist so auch richtig. Die Apotheken behandeln das Rezept aber trotzdem als Selbszahler-Rezept da dies durch den Kostenträgertyp gesteuert wird (Feld Kostenträgertyp, der bei grünen und blauen Rezepten aus SEL stehen sollte).

Viele Grüsse,

Björn Wellegehausen
Beantwortet von (13k Punkte)
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Kostenträgertyp steht im richtigen Feld auf SEL, aber in den Ausleseprogrammen der Apotheken erscheint das nicht. Deshalb wäre es einfacher, dass für grüne und blaue Rezepte grundsätzlich Perivat auswählbar wäre, egal ob e-Rezept oder nicht.
Das ist dann ein Problem der Apotheken-Software, die sollten das erkennen.
Wir könnten optional das Feld mit dem Kostenträger leer lassen, einfach Privat reinzuschreiben ist aber denke ich nicht gestattet.
Okay, optional leer lassen, wäre auszuprobieren.
ginbt es da Rückmeldungen von anderen Apotheken?? Mein Apotheker ist ganz verzweifelt, weil sein System außer SEL keinen Hinweis darauf gibt, dass es sich um ein Privatrezept handelt. Er bekommt bei Pillenrezepten von seinem System immer nur die 5 Euro Eigenanteil angezeigt. Ich habe ihn auch an sein Software Haus verwiesen, eine Rückmeldung von anderen Städten wäre aber schon interessant.
Also bei den bisherigen Rückmeldungen habe ich nichts dergleichen gehört.
Wir haben hier nochmal Rücksprache mit einem Anbieter von Apothekensoftware erhalten und auch Proberezepte mit diesem ausgetauscht. SEL ist das einzige Kennzeichen und es ist auch völlig ausreichend. Ausserdem meine dieser Anbieter von Apothekensoftware, dass es besser sei die gesetzliche Kasse mit zu übermitteln falls es in der Apotheke noch Änderungen gibt und eventuell doch zu Lasten der Kasse abgegeben werden kann.
In jedem Fall sollte SEL aber ausreichend sein, um das Rezept als Privatrezept zu Kennzeichnen.
Es ist also korrekt, die Apotheken hier an ihr Softwarehaus zu verweisen.

vielen Dank, werde ich meinem Apotheker so rückmelden. Für unseren workflow ist es eine enorme Arbeitserleichterung mit dem eRezept für Privatverordnungen.yes

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