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Eigentlich nicht. Gibt aber noch viele Arbeitgaber die dann Streß machen (obwohl sie sich die AU eigentlich von der KK besorgen sollen...

Der Patientenausdruck kann laut KBV "auf Wunsch des Patienten" unterschrieben werden.
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Laut Praxisinfo der kbv vom Juli 2022 (aktuelleres hab ich nicht gefunden) wird der Ausdruck für den Arbeitgeber unterschrieben, Download finden Sie hier: https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel/eau-ist-ab-januar-2023-fuer-alle-arbeitgeber-pflicht

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