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Hallo, ich muss bei einer Pat. die DMP Nummer korrigieren, jedoch bleibt das Feld "DMP Nummer" trotz klick auf Korrektur grau. Gibt es eine Möglichkeit, die DMP Nummer zu ändern? Vielen Dank.
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1 Antwort

Wenn die DMP-Fallnummer schon vergeben wurde und die Dokumentation als "verschickt" markiert ist, kann man die Nummer nicht mehr bearbeiten. Auch wenn die Dokumentation/Abrechnung später wieder als "nicht verschickt" gekennzeichnet wird, bleibt die DMP-Nummer für die Bearbeitung gesperrt.

Auf Wunsch können wir für den Admin-Nutzer eine Reset-Funktion einbauen, natürlich wenn man ganz sicher (ganz-ganz-ganz sicher) ist, dass die Dokumentation noch nicht verschickt ist und die Nummer aus Versehne vergeben wurde.
Beantwortet von (16.2k Punkte)
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prima, wann kommt die Funktion?
Kommt in v1.121.x.x
Hallo, gibt es die Funktion mittlerweile?

ich habe eine DMP Nummer selbst vergeben, bis die Patientin später aus der bisherigen Praxis die bisherige DMP Nummer mitteilte. Also muss sie definitiv korrigiert werden für alle weiteren DMP Meldung.

Die Frage ist nur, wie? Ich sehe als admin eingeloggt keine Möglichkeit dazu. Vielen Dank.

Ja, die Funktion ist schon verfügbar. In Patientendetails/eDMP kann man die DMP-Fallnummer zurücksetzen, wenn es noch keine als 'verschickt' markierte Dokumentation gibt.

 

Vielen Dank für den Hinweis. Als Ergänzung wäre der Button unter dem Reiter DMP-Stammdaten unter der Nummer meines Erachtens hilfreich.

Was mache ich in meinem Fall bei bereits versendeter Doku? Diese Zahl kann ja nicht für immer in Stein gemeißelt worden sein.

Nach KBV Vorgaben muss die DMP-Fallnummer innerhalb des System nicht geändert werden und eindeutig sein.

Die Übernahme der Fallnummer aus anderes System kann nicht immer erfolgen. Wenn die Nummer bereits vergeben wurde (dem anderen Patienten), muss die andere Fallnummer ausgewählt werden.

Sie können die alte Nummer in Patientenakten notieren und für die weiteren Dokumentationen die in tomedo vergebene neue Fallnummer nutzen.

 

Vielen Dank für die Rückmeldung, so mache ich es.

Eine Anmerkung nach Fortbildung DMP Brustkrebs in Hessen: laut deren Aussage muss die Patientin kein Exemplar ausgedruckt erhalten. Vielleicht gibt es da auch Vorgaben der KBV?

Sie haben recht. Sowohl bei Brustkrebs als auch bei DMP (BK und DMP haben unterschiedliche Anforderungskataloge) ist der Nutzer nicht verpflichtet, die Dokumentation auszudrucken, und der Patient muss nicht gezwungen werden, den Ausdruck mitzunehmen. Software muss aber die Funktion bereitstellen und den Nutzer darauf hinweisen, dass die vollständige Dokumentation zum Druck bereit ist. Der Hinweis im DMP-Fenster wird demnächst angepasst.
super, danke!
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