Wir erhalten bei der KVB (Bayern) bei der GOP Ziffer 97826 (HKS Einschreibepauschale) den Hinweis, dass die "Leistung nur für Patienten weiblichen Geschlechts erlaubt ist, Geschlecht ist jedoch männlich".
Nack Rückfrage der KV ist dieses Setting falsch. GOP 97826 gilt für beide Geschlechter.