Ich habe heute versucht, ein eRezept als Weiterbildungsassistent zu verschicken. Das hat leider nicht geklappt. Die E-AUs funktionieren problemlos. Mir wurde durch den Support gesagt, dass man als Weiterbildungsassistent keine Rezepte verschicken dürfte. Ich habe aber folgendes in einer Broschüre der KV Bayern gefunden: "Dürfen Weiterbildungsassistenten eRezepte ausstellen?
Ärzte in Weiterbildung dürfen eRezepte ausstellen, sofern die ordnungsgemäße Überwachung und Anleitung durch einen Vertragsarzt sichergestellt wird. Der Ausbilder ist für die Leistungen der Weiterbildungsassistenten verantwortlich. Entsprechend muss neben dem Weiterbildungsassistenten, der die Verordnung ausstellt, laut der technischen Anlage zur elektronischen Arzneimittelverordnung „auch zusätzliche eine für die Verordnung verantwortliche Person“ hinterlegt werden. Darüber hinaus werden die Praxisdaten der ausbildenden Betriebsstätte sowie die LANR des ausbildenden Vertragsarztes angegeben. Besitzt der Weiterbildungsassistent bereits eine LANR, sollte diese ebenfalls angegeben werden.
Weiterbildungsassistenten signieren elektronische Verordnungen ausschließlich mit ihrem eigenen eHBA."
So wie ich das hier lese, darf man als Assistent Rezepte verschicken. Muss noch irgendetwas eingestellt werden? Weil eigentlich kann man als Assistent ja in einer Hauptgruppe nicht als Facharzt hinterlegt werden.
Ärzte in Weiterbildung dürfen eRezepte ausstellen, sofern die ordnungsgemäße Überwachung und Anleitung durch einen Vertragsarzt sichergestellt wird. Der Ausbilder ist für die Leistungen der Weiterbildungsassistenten verantwortlich. Entsprechend muss neben dem Weiterbildungsassistenten, der die Verordnung ausstellt, laut der technischen Anlage zur elektronischen Arzneimittelverordnung „auch zusätzliche eine für die Verordnung verantwortliche Person“ hinterlegt werden. Darüber hinaus werden die Praxisdaten der ausbildenden Betriebsstätte sowie die LANR des ausbildenden Vertragsarztes angegeben. Besitzt der Weiterbildungsassistent bereits eine LANR, sollte diese ebenfalls angegeben werden.
Weiterbildungsassistenten signieren elektronische Verordnungen ausschließlich mit ihrem eigenen eHBA."
So wie ich das hier lese, darf man als Assistent Rezepte verschicken. Muss noch irgendetwas eingestellt werden? Weil eigentlich kann man als Assistent ja in einer Hauptgruppe nicht als Facharzt hinterlegt werden.