Nach meiner Auffassung ist folgender Warnhinweis "falsch":

"Die Leistung 89127B ("Rotavirus, letzte Dosis") sollte nicht abgerechnet werden, da im Behandlungsfall (= Quartal) nur 1 Leistung(en) abgerechnet werden darf/dürfen, aber bereits an folgenden Tagen Leistungen abgerechnet wurden: 20.01.2022, 24.02.2022."

Man darf zumindes Rota 2x im Abstand von min. 4 Wochen impfen (vorzugsweise 6 Wochen) und auch meines Erachtens mit je "A" und "B" abrechnen, oder liege ich falsch?
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Die Hinweismeldung ist falsch und kann ignoriert werden. In v1.109 wird die Meldung nicht mehr erscheinen.
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