E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
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Aktuell kommt es vermehrt zu Störungen und Dienstausfällen in der TI, die das Signieren, u.a. von E-Rezepten, beeinträchtigen.
Infos dazu finden Sie in diesem Forumsbeitrag.
Weihnachten und Silvester gelten laut vieler Verträge (meines Wissens auch Tarifvertrag MFA) als halbe Urlaubstage. Arzeko kennt allerdings nur ganze Urlaubstage. Unser altes Programm zur Zeiterfassung hat dies wunderbar gelöst, indem man die Anzahl der abzuziehenden Urlaubstage eingeben konnte. Wäre es möglich, auch in Arzeko die Möglichkeit halber Urlaubstage zu ermöglichen.

Vielen Dank!
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2 Antworten

Leider kennt Arzeko weder einen halben Urlaubstag noch einen halben Kranktag, wenn z.B. ein Mitarbeiter nach Hause geschickt wird. Ich habe bei uns das Problem so gelöst, indem ich jeweils in Arzeko für Sylvester und Heiligabend einen neuen Abwesenheitstyp eingegeben habe mit Faktor Sollzeit 50 % und Faktor Stechuhr 100%, verbrauchter Urlaub nein. So berechnet Arzeko nur die Hälfte der Tarifstunden an diesen Tagen und bei uns werden diese mit Überstunden verrechnet. Alternativ können Sie ja z.B. nur Heiligabend als 1 Urlaubstag abziehen und wählen für Sylvester dann Sonstiges ( die Stechuhr rechnet bei Sonstiges weder Plus noch Minusstunden). Dann würden Sie insgesamt auch nur auf einen Urlaubstag für beide Tage kommen.
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Weder der 24.12 noch der 31.12 sind halbe Urlaubstage, das Gerücht scheint sich über Jahre zu halten.
Wird ein Mitarbeiter nach Hause geschickt oder verunfallt sogar auf dem Weg zu Arbeit ist dieser Tag (da auch schon der Weg zur Arbeit als Arbeitsaufnahme zählt) als Arbeitsleistung erbracht. Auch dafür gibt es nicht anteilig Urlaub. Und dafür hat man nicht einmal Anrecht auf eine Krankschreibung (obwohl das so häufig gehandhabt wird).
Arztbesuche während der Dienstzeit ist ja Kulanz der Arbeitsgebers, hier kann man ja über die Stechuhr die Stunden abziehen oder (so machen wir das) wir schenken den Mitarbeitern die Zeit.
Beantwortet von (8.4k Punkte)
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"Die Nachmittage am 24. und 31. Dezember (ab 12.00 Uhr) sind arbeitsfrei unter Fortzahlung des Gehaltes." So lautet es im MFA Tarifvertrag. Wenn denn die Praxis dann komplett zu hat an den Tagen, ist es am Praxisinhaber zu entscheiden, was mit den eigentlich zur Arbeitzeit zählenden Stunden am Vormittag des Heiligabend und Sylvester passiert. Das sicherlich meint Herr Prause bezüglich seiner Anfrage für den halben "Urlaubstag". Denn das wären ja fiktiv Fehlstunden, weil am Vormittag ja gearbeitet werden müsste.
Wir schenken den Nachmittag des 24. grundsätzlich, der 31.12 ist Arbeitstag. Bei uns steht nichts von freien Tagen zu Weihnachten oder am 31.12. im Vertrag. Am besten keine Abwesenheit eintragen sondern  einfach +4 Stunden buchen wenn der Nachmittag frei sein soll. Das Buchen beinhaltet auch die Erklärung wofür sie erhalten wurde. Dem Angestellten wird -8 abgezogen weil er nicht zur Arbeit kam aber +4 für den Nachmittag hinzugefügt.
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