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Bei uns wird der 24.12. und der 31.12. als halber UT gerechnet. Kann ich das Arzeko beibringen?
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Guten Tag Frau Kohlmeyer,

es ist nicht möglich, halbe Urlaubstage in Arzeko einzutragen. Rein rechtlich darf zumindest der rechtliche Mindesturlaubsanspruch (20 Tage bei einer 5-Tage-Woche) ausschließlich in ganzen Tagen gewährt werden. Um halbe Urlaubstage rechtskonform in Arzeko zu ermöglichen, müsste also zwischen dem rechtlichen Mindestanspruch und darüber hinausgehenden Vereinbarungen unterschieden werden.

In Arzeko können Sie einen der beiden folgenden Workarounds verwenden:

1. Sie tragen beispielsweise für den 24.12. einen Tag Urlaub ein und für den 31.12. eine andere Abwesenheit, bei der kein Urlaubstag abgezogen wird und die gesamte Sollzeit angerechnet wird (z.B. eine eigens erstelle Abwesenheit "Silvester" mit Faktor Sollzeit 100% und Faktor Stechuhr 100%). Somit würde es zumindest in Summe über beide Tage stimmen. Wichtig ist, dass in den Einstellungen nicht "Stechuhren während Abwesenheiten blockieren" ausgewählt ist, damit die Stechuhren an diesen Tagen trotz der Abwesenheiten gewertet werden.

2. Alternativ können Sie eine eigene Abwesenheit "Silvester/Heiligabend" definieren mit Faktor Sollzeit 50% und Faktor Stechuhr 100% und diese für beide Tage eintragen. Dann würde an diesen Tagen nur 50% der Sollzeit auf das Saldo angerechnet. Den insgesamt einen Urlaubstag müssten Sie dann manuell für jeden Mitarbeiter eintragen (Mitarbeiter-Reiter -> Mitarbeiter auswählen -> entsprechenden Urlaubsanspruch editieren -> die genommenen Urlaubstage um eins erhöhen).

Mit freundlichen Grüßen
Julian Kemp
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