Hallo an das Forum,
gerade ist wohl eine Menge los, jetzt ist die CGM betroffen ...
Gestern Artikel im Ärzteblatt
Heute Artikel im Ärzteblatt
Vielelicht macht es Sinn, an dieser Stelle noch einmal auf die kommenden Vorschriften / Forderungen zur Sicherheit durch die KBV hinzuweisen:
Ab 1. Januar 2022 (Link zur Seite)
- Bei der Bereitstellung und dem Betreiben von Internet-Anwendungen wie Praxis-Homepage oder Online-Terminkalender wird eine Firewall eingesetzt (Anlage 1 Nummer 9).
- Bei der Bereitstellung und dem Betreiben von Internet-Anwendungen wie Praxis-Homepage oder Online-Terminkalender werden keine automatisierten Zugriffe bzw. Aufrufe auf Webanwendungen eingerichtet oder zugelassen (Anlage 1 Nummer 11).
- Auf Endgeräten, z.B. einem Praxisrechner, erfolgt eine regelmäßige Datensicherung, wobei in einem Plan festgelegt ist, welche Daten wie oft gesichert werden sollen (Anlage 1 Nummer 14).
- Bei Verlust eines Mobiltelefons (Diensthandy) muss die darin verwendete SIM-Karte zeitnah gesperrt werden (Anlage 1 Nummer 25).
- Wechseldatenträger müssen bei jeder Verwendung mit einem aktuellen Schutzprogramm auf Schadsoftware überprüft werden (Anlage 1 Nummer 28).
- Es werden nur Apps genutzt, die Dokumente verschlüsselt und lokal abspeichern (Anlage 1 Nummer 3).
- Für die dezentralen Komponenten der Telematikinfrastruktur werden Updates zeitnah installiert (Anlage 5 Nummer 6).
- Für die dezentralen Komponenten der Telematikinfrastruktur werden die Administrationsdaten sicher aufbewahrt (Anlage 5 Nummer 7).
Mit bestem Gruß
Axel Tubbesing
tubbeTEC GmbH