E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
1. Welches Kartenterminal wird zum Signieren empfohlen?

2. Muß die eAU signiert werden?

3. Wo muß der eHBA gesteckt werden?

Ich vermisse ein vernünfitges How-To-Do ...
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1 Antwort

Sehr geehrter Herr Cepin,

1. Jedes TI-Kartenlesegerät ist gleich gut geeignet für das Signieren.

2. Die KBV hat hier eine medium konkrete Aussage dazu:

Die Software stellt sicher, dass der Anwender die zu versendende eAU oder Storno-Instanz- entsprechend den Vorgaben des Bundesmantelvertrags [Anlage 2b] signiert.

Begründung:

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist der Einsatz der Signatur im Rahmen der Erstellung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig.

(Die Begründung ist technisch gesehen falsch, da man prinzipiell auch ohne Signatur versenden kann. Es kann aber sein das dann die Krankenkasse die nachricht ablehnt)

3. In irgendeinem passenden Kartenslot in irgendeinem TI-Kartenlesegerät das mit dem TI-Konnektor verbunden ist. Die Herausforderung ist dem TI-Konnektor und tomedo so zu konfigurieren (sprich richtiger Kontext), das die dann auch beim Signieren gefunden wird.

 

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Vielen Dank für die Erläuterung, Herr Thierfelder.

Das Orga 6141 gibt es als "eHealth Terminal" und als "Online". Geht auch das preiswertere "eHealth"?

das glatte Cherry 1506 ist mangels Tastatur wohl nicht geeignet....
k.a.  ... am besten Sie achten darauf das TI-fähig steht (Achtung: Mobile Lesegeräte gehen natürlich nicht)
OK ich denke jeder möchte seine eHBA Karten zentral deponieren und nicht ständig stecken. Ich glaube da hätte niemand Spass daran. Gibt es ein Zollsoft-Setup damit es Zollsoft einbinden kann?

Wie beantragt man die Lesegeräte, vor oder nach dem Kauf? Soweit ich weiss werden ja einige von der KV bezahlt.

Es ist eindeutig eine Fehler zwischen 2020 und 2030 Arzt zu sein.
Das schicke ST-1506 von Cherry hat eine digitale Tastatur und ist dafür desinfizierbar. (https://www.cherry.de/ehealth-terminal-st-1506.html). Beim Bestellen muss man immer auf die "sichere Lieferkette" achten.

Wenn ich es aber richtig verstehe, benötigt jedes einzelne Kartenlesegerät auch jeweils die SMC-B und gSMC-KT -Karten?

Die Ausstattung wird abhängig von der Praxisgröße unterschiedlich von der KV gefördert (https://www.kbv.de/media/sp/Uebersicht_TI_Finanzierung.pdf), auch wenn das nicht alle Kosten abdeckt.
Nein, die brauchen pro Kartenlesegerät genau eine SMC-KT ... SMC-B brauchen Sie pro Betriebsstätte (in den meisten Fällen also eine pro Praxis)
Die SMC-KT kommt doch mit dem Gerät, oder? Also wenn ich ein neues Terminal bestelle.

oder muß man die extra bestellen? ich komme inzwischen echt durcheinander mit dem Kram ....
Nein, die gSMC-KT kommt meines Wissens nach nicht automatisch mit, sondern muss extra bestellt werden. Sie dient der sicheren Verbindung des Gerätes mit dem Konnektor der Praxis.(https://www.ingenico.de/binaries/content/assets/healthcare/datasheets/gsmc-kt_datenblatt_2017-09-prev.pdf).
Das ist etwas unklar. Ich hatte es schon das die KT in der Box des Lesegerätes mit rumliegt.
Stimmt! Beim doccheckshop, der von Cherry lizenziert ist, steht, dass die Karte bereits dabei ist.

(https://www.doccheckshop.de/praxis-ausstattung/buerobedarf-organisation/buerotechnik/kartenlesegeraete-zubehoer/12239/cherry-ehealth-terminal-st-1506-kartenlesegeraet?sPartner=google&number=100595.4&utm_campaign=versandkw&gclid=EAIaIQobChMIievktPmm8wIVi9-yCh1GMw-MEAQYBCABEgI-M_D_BwE).

Das erklärt wahrscheinlich auch die unterschiedlichen Preise.

Ich habe das jetzt mal bestellt und werde gerne wieder berichten.
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