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Was stellen Sie bei dem Covid-Schnelltest und beim PCR Test dem Patient in Rechnung?

DrM
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1 Antwort

Warum wollen Sie Covid Schnelltests in Rechnung stellen? Die werden doch aktuell noch über den Bürgertest abgerechnet.

Selbst wenn Sie beim Bürgertest nicht dabei sind mit CoronaWarnApp und so weiter ... die Patienten werden dann doch eher zum Testzentrum gehen, wo der Test derzeit noch kostenlos ist als in einer Arztpraxis, in der der Test kostenpflichtig wäre.

PCR - kommt darauf an wer für welches Problem vorstellig ist:

Das Labor rechnet stumpf den 2,3fachen Satz ab, was prinzipiell sehr teuer ist. Je nachdem was das Labor genau an Ziffern setzt kommt da ein Betrag von €145 bis €160 raus. Verdient hat daran nur das Labor.

Sonderverträge mit dem Hauslabor kann/muss jeder Behandler selbst aushandeln. Das würde dem Patienten dtl. kostengünstiger werden. Aber günstiger als den 1,0fachen GOÄ Satz wird es schon alleine de jure nicht gehen.

Eigene Leistung: Abstrich - nach GOÄ abrechnen: 298. Dazu 1 oder 3, 5 und A245 mit entsprechender Steigerung. So oder so, egal wie man steigert oder mit dem Labor verhandelt - das Labor bekommt immer den größeren Geldanteil ...

Viele Grüße
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