Sehr geehrter Herr Haßdenteufel,
vielen Dank für den Hinweis. Stimmt, die genaue Definition der Leistungsregel für die Ziffer #842 lautet: "Die Leistung nach Nr. 842 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig." Also, nicht "...im Krankheitsfall". Im Gegensatz zum Begriff des „Behandlungsfalls“ (1 Monat), wird der Begriff des „Krankheitsfalls“ in der GOÄ nirgends ausdrücklich definiert. Deswegen werden in tomedo alle Leistungen innerhalb einer Rechnung in Betracht gezogen. Die Leistungen aus anderer Rechnung werden dann nicht berücksichtigt.
Wir korrigieren den Fehler. Leider werden die Änderungen erst ab nächsten Quartal verfügbar. Bis dahin können Sie für den Katalogeintrag selbst die Regel anlegen, z.B. als Hinweis, dass die Leistung in den letzten 30 Tage bereits dokumentiert wurde
oder die Regel durch tomedo-Entwickler in der Datenbank anpassen lassen.