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tomedo erkennt GOÄ Leistungsregeln nicht, wenn bereit der Schien abgerechnet wurde. (Ziffer 34, Ziffer 842). Dis sollte eigentlich ein Standart sein oder?? Ansonsten bräuchte man die Leistungsreglen nicht zu hinterlegen. Lösung??
Gefragt von (230 Punkte)
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2 Antworten

Guten Tag Herr Haßdenteufel,

können Sie Ihre Frage bitte noch etwas genauer umschreiben? Geht es Ihnen um eine Regelprüfung für abgerechnete Privatrechnungen, um eine Fehlermeldung auf dem abgerechneten Schein oder um Konfliktleistungen?

Viele Grüße
Beantwortet von (4.6k Punkte)
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Hallo Frau Nicksch,

tomedo prüft nicht, ob die ziffer 842 nach der Leistungsregel in einem kürzen Abstand abgerechnet wurde als die vorgegebenen 4 Wochen, wenn der Schein bereit abgerechnet ist (die Rechnung geschrieben). Es erfolgt kein Hinweis, das das neuerliche Abrechnen einen Fehler darstellt. Somit muss ich bei meiner Rechnugsstellung alle 2 Wochen immer in den alten Rechnungen nachschauen wann genau diese Ziffer abgerechnet wurde und ob dies wieder möglich ist. Somit wird der Abstand zwischen den beiden Abrechnungen ab der geschriebenen Rechnung nicht mehr überprüft.

Sehr geehrter Herr Haßdenteufel,

vielen Dank für den Hinweis. Stimmt, die genaue Definition der Leistungsregel für die Ziffer #842 lautet: "Die Leistung nach Nr. 842 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig." Also, nicht "...im Krankheitsfall". Im Gegensatz zum Begriff des „Behandlungsfalls“ (1 Monat), wird der Begriff des „Krankheitsfalls“ in der GOÄ nirgends ausdrücklich definiert. Deswegen werden in tomedo alle Leistungen innerhalb einer Rechnung in Betracht gezogen. Die Leistungen aus anderer Rechnung werden dann nicht berücksichtigt.

Wir korrigieren den Fehler. Leider werden die Änderungen erst ab nächsten Quartal verfügbar. Bis dahin können Sie für den Katalogeintrag selbst die Regel anlegen, z.B. als Hinweis, dass die Leistung in den letzten 30 Tage bereits dokumentiert wurde

oder die Regel durch tomedo-Entwickler in der Datenbank anpassen lassen.

Beantwortet von (16.5k Punkte)
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