In unserer Abrechnungsinfo für Q3 wurden uns alle drei TSS-Vermittlungsfälle nicht anerkannt mit den folgenden Begründungen (die sich irgendwie dann auch widersprechen):
"Der Zuschlag für die TSS-Vermittlung wurde auf einem Schein angesetzt, der nicht als TSS-Terminfall (FK 4103=1) gekennzeichnet ist. (Regel: 00300.75FB)"
"Die TSVG Konstellation "TSS-Terminfall (Vermittlungsart 1" setzt die Angabe des gültigen Vermittlungscodes der Terminservicestelle voraus. Die TSVG-Kennzeichnung wurde entfernt.(Regel: 00300.80FB)"
Zumindest nach unserem derzeitigen Kenntnisstand haben wir jedoch die Informationen von der Überweisung korrekt in Tomedo abgebildet:
Welche Erkärung gibt es für die Ablehnung?
Müssten wir denn etwas anders anklicken? Haben wir etwas vergessen? Oder wurde ggfs. etwas nicht richtig übermittelt?