Es erscheint bei 4-stelliger PLZ von Patienten aus der Schweiz die Fehlermeldung: Feld "PLZ des Patienten" muss eine gültige PLZ enthalten (Die Schweiz als Land ist ausgewählt).
Das Feld PLZ ist leider ein Pflichtfeld und muss zugleich eine fünfstellige, deutsche Postleitzahl enthalten. Für im Ausland lebende Patienten hat sich die KBV hier den Ersatzwert "99999" einfallen lassen, den Sie im Fall des Schweizer Patienten eingeben müssten.