Hallo Hr. Thierfelder,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die BG erstattet uns die Kosten für Implantate (Schraube, Knochenimplantate o.ä.) nur gegen Vorlage der (Original-) Rechnung. Allein die Aufführung des Implantates als Posten in der Rechnung reicht nicht aus.
Wenn ich die Rechnung für das Implantat der über DALE-UV versandten Rechnung nicht beifügen kann, bleibe ich auf den Kosten sitzen.
So bleibt mir nur die Rechnungen per Post hinterherzuschicken. Ideal wäre es der Leistungsrechnung die Sachkostenrechnung anzuhängen. Wenn das aktuell nicht möglich ist, würde ich mich über ein Ticket freuen.
LG