Hallo,

wir haben über die Einstellungen in der BG Berichtverwaltung KarteieintragImport/Export bereits ausgewählt, welches Feld mit welchem Karteieintrag befüllt werden soll. Gibt es die Möglichkeit, hier auch noch zwischen allgemeiner und besonderer Heilbehandlung zu unterscheiden? Die Felder werden im VERB abhängig der Heilbehandung ja unterschiedlich befüllt.

Außerdem muss jedes Mal, wenn zu einem bereits bekanntem Unfall eine neue Rechnung angelegt wird, jedes Mal manuell auf der Rechnung "besondere Heilbehandlung" ausgewählt werden.  Dies ist ja durchaus fehlerbehaftet... Super wäre, wenn tomedo anhand des angelegten Unfalls und dem DABE (indem ja bereits am Anfang die Art der Heilbehandlung festgelegt wird) auch immer entspr. die Rechnung auf "besondere, oder allgemeine Heilbehandlung" anpasst
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1 Antwort

1. Leider noch nicht. Ich nehm das mal als Wunsch auf.

2. Hier hab ich zu wenig überblick wie es wirklich läuft, es wäre also gut wenn ich Rückmeldung von mehr als nur einer Praxis bekommen würde. Wann wird festgelegt das der Unfall besonders ist. Ist der dann das ganze Leben lang besonders oder wird das bei jedem Arztkontakt neu bestimmt? Oder ändert der sich im VERB?

=> Vorbefüllung woher? aus dem letzten VERB/DABE; aus dem letzten RE13; soll die Info am Unfall gespeichert werden und von da übernommen werden?
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Da wir hauptsächlich operativ tätig sind und die Pat. aufgrund OP Indikationen kommen, ist meistens eine besondere Heilbehandlung vorhanden. Dies wird in der Regel dann auch direkt beim Erstkontakt festgelegt. Auch die weitere Behandlung und auch die OP selber sind dann weiter Besondere Heilbehandlung.

Eigentlich bleibt die Art der Heilbehandlung bei einem Unfall immer gleich. Da gibt es keinen Wechsel von Allgemeiner auf Besondere HB.

Es wäre für uns gut, wenn diese Info also dann beim Unfall gespeichert wird, sodass die weiteren VERB und RGs dann , wenn dies eintrifft, unter besondere Heilbehandlung weiter laufen.
Ich muss widersprechen. Und Ihr Wort "eigentlich" sagt ja, dass es schon anders sein kann...

Die Heilbehandlung eines Unfallversicherten ist grundsätzlich allgemeine Heilbehandlung. Besondere Heilbehandlung wird eingeleitet, wenn sie wegen der Art oder Schwere der besonderen unfallmedizinischen Qualifikation verlangt (Zusammenhänge erfassen, Vorschäden berücksichtigen, prognostische Einschätzung tätigen)...

Die Richtgröße der BG sind 10% der Behandlungen sind besondere Heilbehandlungen.

In der Arztpraxis:
1. ein Pat kommt mit einem "besonderen Problem", wird als F1000 oder mit einem VERB versorgt (als Erstkontakt). Dann kann alles für diesen Unfall übernommen werden. Ankreuzen im VERB besondere (oder F1000) und dann sollte die Rechnung auch besondere Heilbehandlung haben. Weitere Rechnungen für diesen Fall (falls Zwischenrechnungen geschrieben werden,.. sollte auch automatisch auf besondere Heilbehandlung gesetzt werden. Es ist nicht vernünftig vorstellbar, dass eine besondere Heilbehandlung in eine allgemeine Heilbehandlung zu einem späteren Zeitpunkt wechselt.

2. Ein Pat kommt in eine Praxis und es wird mit allgemeiner Heilbehandlung begonnen (F1000 / VERB / Rechnung) alles allgemein. Leichter Fall, wird aber nicht besser. Dann nach 2 Wochen MRT und hier xxx z.b. Fraktur.
Dann ändert sich alles: die Rechnung bis zu dem Tag wird abgeschlossen und abgerechnet mit allgemeiner Heilbehandlung.
Es wird eine VERB geschrieben ("heute MRT, Fraktur, deshalb besondere Heilbehandlung ab jetzt"), und eine neue Rechnung (jetzt mit besonderer Heilbehandlung ab diesem Tag) erstellt. Das sollte dann wieder konsistent sein: VERB und RECHNUNG NEU sollten dann besondere Heilbehandlung sein (wieder bis Abschluss, da aus besonderer Heilbehandlung keine allgemeine wird)

Es sollte immer die letzte Heilbehandlung gewählt werden und (nach manueller Änderung), dann auch immer wieder die letzte. Für VERB und Rechnung (und Überweisung,...)
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