Liebe Thüringer Kassenärzte,

einige von Ihnen haben ein Schreiben der KVT erhalten mit dem Betreff „Prüfungen bezüglich der Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur“, und dem Vermerk „ePA: Eigenerklärung, aber keine Systemunterstützung lt. KVDT 935414897“.
In Rücksprache mit der KVT können Sie dieses Schreiben als gegenstandslos betrachten, da tomedo die Informationen zur Nutzung der Fachanwendungen korrekt übertragen hat. Eine Meldung bei der KVT oder unserem Support ist nicht notwendig.

Sollte in dem Schreiben ein anderer Vermerk stehen, setzen Sie sich bitte mit der KVT in Verbindung.
Hallo

Ich habe Tomedo erst seit kurzem und liebe es schon jetzt ;-)

Eine Sache finde ich jedoch sehr "schade" - wenn ich den BMP öffne, möchte ich ja nicht nur diesen ausdrucken, sondern evtl. ja auch gleich ein Rezept verordnen. Für mich als Hausarzt ist das sehr häufig der Fall, da ich oft die Medikation überprüfe.

Daher mein Wunsch - wäre es möglich Rezepte auch gleich aus dem BMP zu erstellen?

 

Viele Grüße,

Daniel Mauch
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1 Antwort

Das ist leider nicht möglich. Die KBV schreibt vor, dass alle im mittlerer Teil des Medikamentenverorndungsfensters sichtbaren Informationen bei jeder Wiederverordnung ERNEUT angezeigt werden müssen (es könnte sich ja z.B. was am Vertriebsstatus geändert haben)
Beantwortet von (58.3k Punkte)
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Aber die KV kann ja nicht vorschreiben, dass man eine Checkbox hinzufügt in dem man ein Haken setzen darf ;-) Oder zur Not auch in einem Kontext Menü?

So etwas kann die KBV leider vorschreiben. Sinn und Zweck ist in diesem Fall, dass der Arzt bei jeder Medikamentenverordnung  die Wirtschaflichkeit und die "nach § 73 SGB V  [...] festgelegten Regelungen" erfüllen kann. (s. auch KBV-Anforderungskatalog Seite 19 ff.)

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