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Hallo,

ich habe ein Problem bei den Privatrechnungen. Die automatisch berechnete Mehrwertsteuer ist, vermutlich durch Rundung (?), höher als "manuell" berechnet. Bei unten angegebenen Beispiel: 19% zurückgerechnet von einem Bruttopreis von 7140 Euro sind 1140 Euro, nicht 1144,23 Euro.

davon ärztliche Leistungen: 5.993,31 €
zzgl. 19% Mwst.:1.144,23 €
davon Sach/Materialkosten:        2,46 €
(bereits enthaltene MwSt 19% bei Sachkosten):        0,39 €
----------------------------------------------------------
Gesamtbetrag:7.140,00

Dies ist zwar keine sehr große Differenz, stört mich aber dennoch. Habe ich einen Denkfehler begangen, oder liegt das am Programm?

Zudem finde ich die Art und Reihenfolge der Aufzählungen bei der Summierung am Ende der Rechnung verwirrend. Es ist nicht auf den ersten Blick klar, ob die Mwst. der Sachkosten bereits bei den o.g. 19% enthalten sind, oder in der Gesamtsumme der Sachkosten. Kann man die Reihenfolge der Posten in der Vorlage ändern?
Gefragt von (140 Punkte)
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Ich habe vor langer Zeit darauf gedrängt, dass die MwSt. überhaupt für Material getrennt gerechnet wird weil man weder Material ohne, noch mit MwSt kontinuierlich benutzen konnte. Mir gefällt die Darstellung auch nicht und meinem Steuerberater auch nicht. Eigentlich müsste Material von den Leistungen getrennt laufen lassen und am Ende zusammenfügen. Das wollte man aber nicht.

Im obigen Fall wird 4 Euro mehr MwSt gezahlt. Auf die Erklärung bin ich gespannt.

1 Antwort

Zur Berechnung der Mehrwertsteuer existieren in Deutschland zwei zulässige Methoden, die auf Grund der geltenden mathematischen Rundungsregeln zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Die Differenz wird umso größer, je mehr Positionen auf der Rechnung enthalten sind:

1. Die spaltenweise (vertikale) Berechnung der Mehrwertsteuer.

2. Die zeilenweise (horizontale) Berechnung der Mehrwertsteuer. 

tomedo bedient sich dabei aktuell der zeilenweisen (horizontalen) Berechnung, wodurch es in Ihrem Beispiel zu einem augenscheinlichen Rundungsfehler kommt (da das "Zurückrechnen" der spaltenweisen Berechnung entspricht). Wir prüfen derzeit die Möglichkeit, eine Praxis wählen zu lassen welche Methode sie einsetzen wollen.

Kleiner Exkurs:

Pos 1:  Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Menge: 1

Pos 2:  Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Menge: 1

Pos 3:  Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Menge: 1

1) Spaltenweise Berechnung der Mehrwertsteuer:

Bei der spaltenweisen Berechnung der Mehrwertsteuer stellt man zunächst die Nettosumme pro Steuersatz für die gesamte Rechnung fest (im Beispiel 3 x 0,99 Euro = 2,97 Euro) und berechnet daraus die Mehrwertsteuersumme unter Verwendung des gesetzlich geforderten Steuersatzes.

Im Beispiel ergeben sich somit 2,97 Euro x 1,19 = 3,53 Euro

2) Zeilenweise Berechnung der Mehrwertsteuer:

Die zeilenweise Berechnung der Mehrwertsteuer berechnet für jede einzelne Artikelzeile unter der Verwendung des entsprechenden Steuersatzes den Brutotbetrag  (im Beispiel 0,99 Euro x 1,19 = 1,18 Euro) . Die Mehrwertsteuersumme ergibt sich dann als Summe der einzelnen Bruttobeträge in den einzelnen Artikelzeilen (3x 1,18 Euro = 3,54 Euro).

Die Mehrwertsteuer wird in beiden Beispielen auf der Rechnung pro Steuersatz getrennt ausgewiesen.

Es ergibt sich je nach Berechnungsmethode somit selbst bei diesen Kleinstbeträgen eine Rundungsdifferenz von 0,01 EUR.

Beide Verfahren sind gesetzlich zulässig, führen jedoch zu den aufgezeigten Rundungsdifferenzen, wenn Beträge mit Nachkommastellen verwendet werden.

Beantwortet von (1.2k Punkte)
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Danke für die Erklärung. Vier Euro erscheint mir etwas mehr als ein Rundungsfehler? Es sind doch sicher keine 400 Positionen in der Rechnung von Frau Sauter?
Die Rechnung beinhaltet 7 Positionen inkl. der Sachkosten. Einige Euro Rundungsfehler finde ich auch sehr viel dafür.

Es wäre daher schön, wenn die Berechnung der Mehrwertsteuer bald umgestellt würde.
Ist auf jeden Fall dringend das zu klären, sehe ich auch so.
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