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Kann Tomedo die neue, von der KBV geforderte Telematikinfrastruktur mit Lesegeräten, Konnektoren etc. integrieren?
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5 Antworten

Es ist richtig, das die Sachen von der KBV gefodert und gefördert werden, leider schafft es die KV-Telematik (oder wer auch immer) nicht ein zertifiziert Geräte "herzustellen" mit denen man dies testen könnte.
Beantwortet von (90.1k Punkte)
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Ich möchte die Antwort von Dr. Thierfelder noch etwas präzisieren: 
 
Wir werden in tomedo die Konnektor-Schnittstelle der Gematik integrieren, sobald diese umgesetzt und zertifiziert werden kann. Somit wird tomedo dann mit jedem zugelassenen Konnektor funktionieren. Allerdings gibt es hierfür aktuell noch keine Zertifizierung und es ist meines Wissens gar kein Konnektor lieferbar. Momentan gibt es nur den Konnektor der Compugroup, diesen aber nur in ausgewählten Testregionen. Weitere Firmen (darunter die Telekom) wollen zwar ebenfalls Konnektoren bereitstellen, es ist jedoch äußerst fraglich ob das in den nächsten Quartalen (bzw. noch in diesem Jahr) was wird...
 
Wir werden Sie hierzu selbstverständlich auf dem Laufenden halten, sobald es was neues gibt. Ich persönlich würde aber aktuell aus folgenden Gründen keinen Konnektor bestellen, selbst wenn das mit der Förderung auf den ersten Blick verlockend klingt:
  • Aktuell ist unklar ob der Konnektor in der Form überhaupt kommt bzw. nötig wird (immerhin stehen bald Wahlen an). Es besteht also eine durchaus realistische Chance, dass man jetzt "für einen Schnäppchenpreis" ein Stück Hardware kauft, was man letztendlich gar nicht nutzen kann/will/muss.
  • Die Förderung ist bewusst so gestaffelt, weil davon auszugehen ist, dass die Hardwarepreise für den Konnektor deutlich sinken, sobald klar ist ob und wann er eingesetzt werden soll und es mehr als einen Anbieter gibt.
  • In dem Artikel der KBV hierzu ( http://www.kbv.de/html/1150_28712.php ) gibt es eine nette kleine und gut versteckte Fußnote:

Für die Praxen ist zu beachten, dass für die Höhe der Pauschale nicht das Quartal der Bestellung des Konnektors, sondern das Quartal der erstmaligen Nutzung des Konnektors relevant ist. Das heißt, es gilt das Quartal, in dem in der Praxis der erste Online-Abgleich der Versichertenstammdaten erfolgt ist.

In Anbetracht dessen, dass die Konnektoren aktuell gar nicht lieferbar sind, bedeutet das: Wer jetzt bestellt, bekommt zwar die aktuellen Preise, nicht aber die aktuelle Förderung! (Ein Schelm wer böses dabei denkt...)

  • Die Entwicklungen der Telematikinfrastruktur der letzten Jahre haben sich nicht gerade durch Fehlerfreiheit ausgezeichnet. Ich würde davon ausgehen, dass gerade in der Anfangsphase noch zahlreiche Probleme mit den Konnektoren auftauchen, welche ich persönlich nicht unbedingt "mitnehmen" würde, selbst wenn eine möglicherweise höhere Bezuschussung winkt...
Beantwortet von (9.6k Punkte)
+3 Punkte
Danke für Ihre Recherche und Empfehlung - es ist gut, wenn man das erst mal beiseite legen kann :-)
Großes Lob für Ihre Recherche! Ich kann Ihnen nach vielen Diskussionen mit der KVB nur zustimmen. Ich habe Beschwerdebriefe an die KV geschrieben und detailliert dargestellt, dass die gebotenen Zuschüsse für den erheblichen Aufwand eigentlich lächerlich sind, so wie es lächerlich ist Zuschüsse für das dritte und vierte Quartal zu gewähren, obwohl wahrscheinlich auch im vierten Quartal noch kein Gerät zertifiziert sein wird. Die Informationen der KV sind zwar möglicherweise gut gemeint, meist aber völlig unverständlich. Besser wäre die Ausarbeitung von Checklisten mit den Mindestanforderungen an Hardware und Software. Das würde uns mehr helfen. Auch befürchte ich , dass die (vor allem kleinen) Softwarehäuser mit der Zertifizierung unter großen Zeitdruck kommen werden. Außerdem habe ich an die Bundesdatenschutzbeauftragte geschrieben und dargelegt, dass zwar alles mit einem Online Datenabgleich der Patientenstammdaten beginnen soll, später aber, bei laufendem System, dem Datenaustausch keine Grenzen mehr gesetzt sind und die Datenhoheit nicht mehr beim Patienten liegt. Ich denke, dass es gut wäre, wenn sich möglichst viele Kollegen bei ihrer KV und bei der Bundesdatenschutzbeauftragten beschweren bevor das System flächendeckend eingeführt wird. Ich halte das System jedenfalls für sehr gefährlich und, wenn überhaupt, können wir es noch abbiegen, wenn wir gleich und heftig in großer Zahl reagieren. Was für einen Vorteil soll der Online Datenabgleich der Patientendaten wirklich bringen? Der Name kann sich bei Heirat ändern, auch der Wohnort bei Umzug, das Geburtsdatum aber sicher nicht, auch die Versicherungsnummer sollte gleich bleiben und wenn jemand die Versicherung wechselt, gehört es zur Verantwortung der Krankenkasse die CK einzuziehen. Die Neuaustellung von Chipkarten ist jedenfalls günstiger als die Umstelung auf das neue System, außer die Befürworter des neues Systems wollen mittelfristig einen wesentlich größeren und umfangreicheren Datenaustausch mit der Möglichkeit der vielfältigen Kontrollen. Sind die Daten erst einmal ausgetauscht, habe wir keine Kontrolle mehr, was damit passiert!!!!
Ich muss mal ganz blöd fragen was ist Sinn und Zweck der Telematik? Ich habe das schreiben der KV zwar gelesen verstehe aber nicht wozu das gut sein soll.
Beantwortet von (55.3k Punkte)
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Fragen Sie nach dem Sinn der Telematik oder dem Sinn der Telematik-Infrastruktur oder dem Sinn der Konnektoren/eGK oder dem Sinn des E-Health-Gesetzes?
Ich frage nach der Technik ist das weiterhin eine Karte oder ein Software-plugin mit Hardwareverschlüsselung? In der Zeitung stand gestern noch, dass die Gesundheitskarte wahrscheinlich  ein milliieadenschwerer Rohrkrepierer wird.
Evtl ist es ein "Rohrkrepierer". Das werden wir sehen.

Die Technik ist natürlich fraglich, da man wahrscheinlich eine black box bekommt. Besser (oder etwas anders) als eine VPN-Verbindung wird es sicherlich nicht sein.

Das sind sicherlich kompetentere Leute zu dem Thema: https://www.ccc.de/de/tags/telematikinfrastruktur

mittlerweile wurde es auch offiziell bestätigt (Quelle):

die bisher gültige Deadline 01. Juli 2018 ist nicht zu halten, weshalb die Frist für die Anbindung von Praxen und Kliniken an die Telematik-Infrastruktur vorerst - wie bereits früher erwähnt: es stehen Wahlen an - um ein halbes Jahr auf den 31. Dezember 2018 vertagt wurde

Beantwortet von (7.1k Punkte)
+1 Punkt

Gibt es denn einen neuen Stand bzgl. der von zollsoft empfohlenen Telematikgeräte? Langsam wird es Zeit!

Viele Grüße aus Bremen, F. van Wasen

http://www.kinderchirurg-bremen.de

Beantwortet von (9.5k Punkte)
0 Punkte
Der Stand ist: tomedo ist "zertifiziert" (Wir haben die Konformitätsprüfung der Gematik bestanden) und werden damit auch die KBV Zertifizierung erhalten.

Leider gibt es immer noch keinen frei im Handel verfügbaren Konnektor. Wir haben mit einem schon getestet und alles funktiorniert soweit, leider fehlt da noch die Zertifizierung der Gematik/BSI. Weiterhin gibt es kein erhältliches kompatibles Kartenlesegerät auf dem Markt.

-> an tomedo soll es nicht liegen. Die Hardware fehlt halt.
Vielen Dank für die superschnelle Antwort. Dann warten wir mal weiter ab....

Die Telekom wirbt schon fleißig für ihre Lösung im Ärtzeblatt. Auf der entsprechenden Webseite findet sich aber auch nur das übliche Werbegelaber im Sinne: wird alles besser, alles ganz einfach und üüüüberhaupt kein Problem...

Ich glaube es einfach nicht ...

Ein echter Hammer ist, dass diese dusselige Kryptokarte (Praxiskarte, SMC-B) über 500€ kosten soll angry man möge mich bitte berichtigen, falls das nicht stimmt ... (kann nicht nicht mehr an die Quelle erinnern)

Sie bekommen das ja "vergütet".

Hier eine schöne Liste der Preise, auch wenn die Kartenlesegerätpreise falsch geschätzt sind. http://www.kbv.de/html/30719.php Wo haben Sie die Information mit den 500€ her?
Hab´s doch noch gefunden: Preisliste der Bundesdruckerei !  €571,20

https://www.bundesdruckerei.de/de/system/files/dokumente/pdf/Preisinformation_SMC-B.pdf
Kurze Info noch für die Leute mit den "scharrenden Hufen":

http://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Telematikinfrastruktur_Anbindung.pdf

"... Die Frist, bis zu der alle Praxen für das erste sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) bereit sein sollen, hat der Gesetzgeber um ein halbes Jahr auf den 31. Dezember 2018 verschoben.
Für diesen Datenabgleich ist ein Anschluss an die TI zwingend erforderlich. Ohne VSDM droht Praxen ein Honorarabzug in Höhe von ein Prozent.  ... "

Noch kurz zur Werbestrategie der Telekom: Laut der Gematik https://fachportal.gematik.de/zulassungen/online-produktivbetrieb/ ist der Konnektor der Telekom derzeit nicht zugelassen. Sollten Sie also einen Vertrag mit der Telekom machen, so können die Ihnen keinen Konnektor geben. Somit bekommen Sie auch keine Vergütung der KBV.

Wenn Sie doch eine Box bekommen, dann haben Sie einen "großen weissen teuren Briefbeschwerer der Strom frisst".

Zur Ehrenrettung der Telekom: die schreiben schon deutlich, dass sie noch keine Zulassung haben ... alles Vorankündigungen ....

Da wollen alle am Kuchen mitverdienen, vielleicht senkt es die Preise über "Wettbewerb" was bei nur 2 oder 3 Anbietern aber ziemlich fragwürdig ist....

Stimmt, ich wollte hier die Telekom nicht diskreditieren. Ich wollte nur auf die Kosten/Nutzen für die Praxis hinweisen.
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