Das sind doch verschiede Dinge! Hier muss sprachlich genau zwischen löschen und stornieren unterschieden werden.
Löschen, bedeutet löschen, d.h. ich klicke auf Minus und die Rechnung ist gelöscht, ausradiert, weg. Sie ist also nicht mehr da Damit fehlt auch die Nummer in der Chronologie, das Thema hatten wir schon in verschiedenen Threads. EIgentlich dürfte eine LÖSCHUNG einer Rechnung gar nicht möglich sein.
Zulässig ist (buchungsrechtlich) eigentlich nur eine STORNIERUNG, d.h. Rückabwicklung der Buchung (egal ob schon bezahlt (Bsp: Pat ist doch nicht BG-versichert, BG Rechnung muss storniert werden) oder noch nicht bezahlt ( Bsp: Re wurde irrtümlich angelegt)). Das sollte dann aber auch so dargestell werden. d.h. wenn ich in den Re-Details Storno anklicke, darf nicht "bezahlt" markiert werden sondern es sollte "storniert" heißen.
Siehe hierzu auch den Wikipedia-Eintrag zu Stornierung:
Ein häufig auftauchender Vorgang im Rechnungswesen wird umgangssprachlich als Stornobuchung (oder kurz: Storno) bezeichnet. Ihm ist eine Falschbuchung vorausgegangen. Einmal fehlerhaft verbuchte Geschäftsvorfälle können wegen der Grundsätze der Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit im Rechnungswesen nicht mehr entfernt oder gelöscht werden, sondern sind durch eine gegensätzliche Buchung auszugleichen. Dies verlangt § 239 Abs. 3 HGB, wonach eine Eintragung oder eine Aufzeichnung nicht in einer Weise verändert werden darf, durch die der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Zu diesem Zweck müssen alle Beträge auf ihrer Gegenseite, aktive auf der passiven und umgekehrt, gebucht werden (Generalumkehr). Eine einfache Löschung ist nicht möglich, weil durch eine Löschung der gesamte Geschäftsvorfall aus der Buchführung verschwinden würde (Radierverbot).
PS: es trifft die Problematik nicht voll, da wir Ärzte i.d.R. nicht Umsatzsteuerpflichtig sind aber trotzdem auch mal hier schauen: https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/fuehren/rechnungen-schreiben/rechnungen-stornieren/