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Liebe Entwickler!

Ich finde es immer wieder irritierend, dass stornierte Rechnungen als bezahlt markiert werden.

Ich möchte anregen, die Anzeige so zu ändern, dass in der Karte und im Abrechnungsbereich "storniert" steht.
Gefragt von (36.7k Punkte)
+1 Punkt
dem schließe ich mich an

Lieber Kollege!

Vergeben Sie doch noch einen "Punkt" zur besseren Sichtbarkeit wink

1 Antwort

Ich verstehe leider Ihr Problem nicht ganz. Für mich bedeutet 'Rechnung stornieren' in tomedo, dass man die Rechnung löscht (und somit nur noch der admin sieht, dass es die Rechnugn gab). Wenn ich bei mir eine unbezahlte Rechnung lösche wird aber folgendes angzeigt.

Besteht das Problem darin, dass es 'GELÖSCHT' und nicht 'STORNIERT' heisst.

Möchten Sie, dass beim Löschen einer Rechnung automatisch ein evtl. vorher gesetzter 'bezahlt'-Haken gelöscht wird?

Beantwortet von (72.7k Punkte)
0 Punkte

Das sind doch verschiede Dinge! Hier muss sprachlich genau zwischen löschen und stornieren unterschieden werden.

Löschen, bedeutet löschen, d.h. ich klicke auf Minus und die Rechnung ist gelöscht, ausradiert, weg. Sie ist also nicht mehr da Damit fehlt auch die Nummer in der Chronologie, das Thema hatten wir schon in verschiedenen Threads. EIgentlich dürfte eine LÖSCHUNG einer Rechnung gar nicht möglich sein.

Zulässig ist (buchungsrechtlich) eigentlich nur eine STORNIERUNG, d.h. Rückabwicklung der Buchung (egal ob schon bezahlt (Bsp: Pat ist doch nicht BG-versichert, BG Rechnung muss storniert werden) oder noch nicht bezahlt ( Bsp: Re wurde irrtümlich angelegt)). Das sollte dann aber auch so dargestell werden. d.h. wenn ich in den Re-Details Storno anklicke, darf nicht "bezahlt" markiert werden sondern es sollte "storniert" heißen.

Siehe hierzu auch den Wikipedia-Eintrag zu Stornierung:

Ein häufig auftauchender Vorgang im Rechnungswesen wird umgangssprachlich als Stornobuchung (oder kurz: Storno) bezeichnet. Ihm ist eine Falschbuchung vorausgegangen. Einmal fehlerhaft verbuchte Geschäftsvorfälle können wegen der Grundsätze der Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit im Rechnungswesen nicht mehr entfernt oder gelöscht werden, sondern sind durch eine gegensätzliche Buchung auszugleichen. Dies verlangt § 239 Abs. 3 HGB, wonach eine Eintragung oder eine Aufzeichnung nicht in einer Weise verändert werden darf, durch die der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Zu diesem Zweck müssen alle Beträge auf ihrer Gegenseite, aktive auf der passiven und umgekehrt, gebucht werden (Generalumkehr). Eine einfache Löschung ist nicht möglich, weil durch eine Löschung der gesamte Geschäftsvorfall aus der Buchführung verschwinden würde (Radierverbot).

PS: es trifft die Problematik nicht voll, da wir Ärzte i.d.R. nicht Umsatzsteuerpflichtig sind aber trotzdem auch mal hier schauen: https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/fuehren/rechnungen-schreiben/rechnungen-stornieren/

Ich glaube, ich weiß, was das Problem ist: Kann es sein, dass Sie zum Stornieren den Button "Storno Rest" im Reiter Zahlungseingänge des Rechnungsdetailfensters klicken (s. Bild)?

Dieser Button ist zum Stornieren das noch verbleibenden Restbetrags der Rechnung gedacht (wenn ein Patient z.B. ein paar Euro oder die Mahngebühr nicht bezahlt hat und Sie es gut sein lassen wollen). Die Rechnung selbst wird in diesem Fall nicht storniert!

Zum Stornieren einer Rechnung müssen Sie tatsächlich den Minus-Button klicken bzw. das Gelöscht-Häkchen setzen. Wir dachten, das Wort "löschen" ist für die meisten Nutzer intuitiver, aber offensichtlich bringt das mehr Konfusion als Nutzen.

Vorschlag: Wir ersetzen hier überall "lösch" durch "stornier". Der Minus-Button bleibt aber auf jeden Fall bestehen.

AHA! Ja, daran liegt es. Schlage vor, dann auf jeden Fall auch den Hilfe-Text anzupassen.
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