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Moin und gutes Neues,

die ePA ist ja in aller Munde. Wir möchten bestimmten psychitrischen Patienten empfehlen zur Behandlung bei uns einen individuellenePA Widerspruch zu hinterllegen. Wird es diese Option geben, dass wir für bestimmte Patienten dies sperren können?

Wir denken da besonders im Bereich von Kindern und Jugendlichen an Missbrauchsopfer oder  Patienteninformationen, die ggf. Diskriminierung begünstigen könnten, wenn die Kenntnis darüber in falsche Hände gelangt (Bsp.: Transpatienten).

Danke.
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Ich habe das Formular "Patientenwiderspruch gegen ePA-Eintrag" heute im Tomedo Tausch-Center eingestellt.

Ausdrucken, unterschreiben lassen, einscannen und entsorgen.

Grüße aus Lippstadt vom Arztgatten, RA Jörg Frotscher

Vielen Dank Herr Frotscher, 

aber müssen wirklich die Diagnosen übertragen werden? Ich dachte "nur" erhobene Befunde wie Laborbefunde, radiolog Befunde, eAB (ok da sind dann Diagnosen drinnen). 

https://www.kvwl.de/aktuelles/detail/nachricht-epa-fuer-alle-zehn-fragen-zehn-antworten

4. Sie sind als behandelnde Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, bestimmte Daten in der „ePA für alle“ zu hinterlegen. Welche sind das?

  • Verordnungs- und Dispensierdaten aus dem E-Rezept (werden automatisch in die Medikationsliste der ePA übertragen)
  • Arztbriefe
  • Laborbefunde
  • Befunddaten aus bildgebender Diagnostik
  • Befundberichte aus invasiven und chirurgischen sowie nichtinvasiven oder konservativen Maßnahmen
Hallo Herr Frotscher,

Danke für Ihre Mühe (ernst gemeint!), aber "ausdrucken, unterschreiben lassen, einscannen und entsorgen" ist ein absolut inakzeptabler Aufwand. Leider habe ich auch keine bessere Idee. Ohne eine solche bessere Lösung bleibt mir nur, ganz resigniert zu sagen: Ich habe mir den Blödsinn nicht ausgedacht, habe auch diese Politik nicht gewählt, dann hat der Patient eben Pech gehabt.

Wahrscheinlich haben doch eher Proteste von Betroffenen eine Wirkung auf die Politik, als die genannten und bekannten Sorgen von uns Ärzten. Es muss erst zu entsprechenden Problemen kommen, bevor dann die Politik ganz überrascht sein kann und die Welt mal wieder retten wird.

Ich gehe davon aus, dass die Pflichteinträge automatisch erfolgen, zahle dafür die mal wieder gestiegen monatlichen Kosten für tomedo, und schaue von der Seitenlinie zu. Währenddessen wird Herr Lauterbach genauso wie Herr Spahn und all die anderen "Gesundheitspolitiker" auch bei der nächsten Bundestagswahl wieder ausreichend Wählerstimmen bekommen und sich ins Fäustchen lachen...

3 Antworten

Sehr geehrter Herr Heckmann,

gesundes Neues auch von meiner Seite.

Wenn ich Sie richtig verstehe, möchten Sie eine lokale Sperrung im PVS für den Zugriff auf die ePA erzielen.
Meinen Sie damit, dass Sie es unterbinden wollen, dass bestimmte Unterlagen im Behandlungskontext nicht in die ePA eingestellt werden müssen/können?
Eine entsprechende loale Sperre haben wir nicht vorgesehen. Es gibt hier m.E. zwei Ansätze entsprechend heikle Unterlagen nicht in die ePA einbringen zu müssen.
1) der Patient entzieht Ihnen due entsprechende Berechtigung für den Zugriff (per Kassen-App oder direkt über die KK)
2) Sie hinterlegen z.B. auch einen Marker am Patienten der dafür sorgt, dass keine Unterlagen eingestellt werden sollen im Sinne/Willen des Patienten!

Sollte ich das Thema nicht getroffen haben kommen Sie gerne nochmal spezifiziert mit ihrer Anfrage auf mich zu.

Viele Grüße,
Marc Kansy
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Guten Tag Herr Heckmann,
ich stelle in den nächsten Tagen ein Widerspruchsformular gegen einen ePA-Eintrag ein. Eine generelle Blockade ist wie auch Zollsoft kundgetan hat, nicht möglich, wenn der Pat. nicht generell dagegen votiert hat (outopt). Der Widerspruch gegen den ePA-Eintrag muss einzefallbezogen abgespeichert werden.
Mit freundlichen Grüßen aus Lippstadt vom Arztgatten RA Jörg Frotscher
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Hallo Herr Frotscher, 

mehr muss es nicht sein und wir werden das Formular weitgehend so auch verwenden. Danke. 

Dann gab es hier einen Kommentar von Herrn A. Hoffmann, dem ich verstehe und nachvollziehen kann. Nun, das ausdrucken und Scannen sparen wir uns und lassen das Formular auf dem iPad signieren. Trotzdem, muss schon zustimmen.

Es ist auch ein weiteres Formular eingestellt, damit die Patienten nochmals bei der Kasse generell wiedersprechen können, habe ich gesehen. Hier sehen wir den Patienten schon in der Verantwortung das selbst zu klären. Es gibt seitens unseres Verbandes BKJPP einen Textvorschlag, der mir aber mit zu viel "hau drauf" geschrieben wurde und nicht unserem Stil entspricht. Aufklärung tut Not. Muss halt für Patienten lesbar, klar, kurz und verständlich sein. Wir werden ALLE darauf hinweisen.

Hab ja immer noch die Hoffnung, dass aufgrund der hohen Kritik hier etas passiert. Im Moment habt ich das Gefühl dass sich die Situation zuspitzt. Habe für alle Interessierten mal ein paar aktuelle Berichte zu dem Thema gesammelt, die - meiner Meinung nach - nicht zu reißerisch sind das Thema weniger subjektiv betrachten:

HEISE: ePA 3.0: Fragen und Antworten zur neuen elektronischen Patientenakte

HEISE: Elektronische Patientenakte 3.0: Versicherte wissen nicht, was auf sie zukommt

HEISE: Elektronische Patientenakte 3.0: Psychologin sieht hohes Stigmatisierungsrisiko

HEISE: Elektronische Patientenakte nicht empfehlenswert, Ärzte raten zum Widerspruch

Hallo zusammen,

das, was in die ePA soll, sind zum Beispiel Arztbriefe, Befunde, Diagnosen und Kopien des Notfalldatensatzes und des E-Medikationsplans der elektronischen Gesundheitskarte. Ebenso können Versicherte ihren Mutter- und Impfpass, das Zahnbonusheft und das Kinderuntersuchungsheft digital in der E-Patientenakte sichern lassen, - so die Auskunft der Gematik.

Aufzupassen ist aber bei der zunächst beginnenden Einstellung von Abrechnungsdaten, wenn hier neben einer IGel die Leistung auch noch über die KV abgerechnet worden ist, droht Ungemach, um es mal vorischtig auszudrücken.

Die spannende - ungeklärte - Frage ist, muß die Praxis das lesen, was in der ePA steht? ME, nein, denn die ePA ist patientengeführt und die Unvollständigkeit ist erst einmal zu vermuten, weil der Pat. ja löschen kann, was er will. Dsa Ganze hat die Qualität eines Rätselheftes, das aber sehr teuer ist.

Als Jurist kann ich nur den Kopf schütteln,
mit den besten Grüßen aus Lippstadt vom Arztgatten, RA Jörg Frotscher
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