OTK Störung - IONOS als Mailserver®
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KEINE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
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Ich habe heute von der KV-Abrechnungsstelle Niedersachen den Hinweis bekommen, dass bei Abrechnung der operativen Pdeudo-GOP (hier 83002, wird aber für weitere auch so sein) es fehlerhaft ist, das OP-Datum und die Seite einzutragen. Diese Felder sollen LEER bleiben.

Wenn ich nun die Ziffer abrechne und die Felder leer lasse, bekomme ich eine Fehlermeldung von Tomedo.

Zudem ist das Feld mit dem OP-Datum immer bereits vorausgefüllt, also muß ich dies händisch löschen....

Dies bitte anpassen, zumindest für Niedersachen. Mal wieder vermutlich ein Sonderschmankerl aus NS.

Danke.
Gefragt in Bug von (2.4k Punkte)
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1 Antwort

Hallo Herr Müller, haben Sie schon probiert unter Admin -> KV (EBM) -> EBM-Katalog für die 83002 die Leistungsregeln (mitte im Fenster Tab neben Leistungsdetails) manuell zumindest mal bis zum nächsten Update zu ignorieren?
Beantwortet von (2k Punkte)
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ist bereits ausgestellt, ändert aber ja nichts an den fehlerhaften Vorgaben, oder?
So, Fehler ausgeblendet und nach Vorgaben der KV geändert (keine Seite und kein Op-Datum). Probeabrechnung durchgeführt und dias prüfprotokoll enthält Fehler, somit kann die Abrechnung auch nicht versendet werden.

Hier muß also dringend etwas geändert werden, nur die Fehlermeldung unterdrücken bringt nichts.
Die Angabe eines OP-Datums erfolgt bei meinen Tests nicht automatisch. Sind Sie sicher, dass das OP-Datum bei Ihnen automatisch befüllt wird?

Wenn das KBV-Prüfmodul einen Fehler liefert, sind uns leider die Hände gebunden. Darauf haben wir keinen Einfluss. Welche Art von Fehler wird denn generiert? Haben Sie einen Screenshot? Eventuell, dass eine Seite angegeben werden muss? Das fände ich nur logisch, weil das nämlich laut KBV-Vorgaben nicht von der abzurechnenen EBM-Ziffer abhängt, sondern nur vom abzurechnenden OPS-Code. Manche OPS-Codes benötigen eine Seitenangabe, andere nicht.
Ja, Datum wird IMMER automatisch ausgefüllt.

Fehler im Prüfprotokoll: KVDT-R705 (W/21006) Der OP-Schlüssel '5-780.6w' erfordert die Angabe einer Seitenlokalisation (FK 5041).

 

Wenn ich also die Seitenangabe mache, ist Tomedo zufrieden, die Abrechnung kann verschickt werden, aber die KV meckert...

OP-Datum: Ich habe noch einmal im Code recherchiert. Es gibt tatsächlich einen Einstellung, die die Vorbelegung des OP-Datums-Feldes steuert. 

Dies ist insofern unintuitiv, dass dies auch passiert, obwohl die Angabe des OP-Datums für die Ziffer nicht verpflichtend ist. Ich musste ebenfalls erst im Code nachschauen, warum das so gebaut wurde: Die Antwort: https://forum.tomedo.de/index.php/3650/aktionsketten-und-karteidatum. Ich werde eine zusätzlich Option schaffen, mit der man steuern kann, ob man das Datum IMMER füllen möchte (auch wenn es laut KV-Vorgaben nicht gefordert ist) oder nur, wenn es eine Pflichtangabe ist.

Seitenlokalisation: Hier sind uns leider die Hände gebunden. Wenn das KBV-Prüfmodul (unabhängig davon was tomedo vorschlägt) bemängelt, dass der OPS-Code eine Seitelokalisation benötigt, die KV das aber nicht möchte, dann handelt es sich um eine Problem, dass die KV mit der KBV klären müsste. Eventuell können Sie das Problem mit der Seitenlokalisation und der Prüfmodul-Meldung ja nochmal bei Ihrer KV anbringen. Eventuell hat diese ja auch ein Einsehen und ignoriert in Ihrer Datenverarbeitung die übertragenen Seitenlokalisationen einfach.

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