E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
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Moin, Zollsoft! Ich betreue mehr als 200 Patienten in der HzV und setze immer eine interne GOP in den KV-Schein, um zum Quartalsende eine Übersicht zu haben, welche Pat. ich noch im separaten HzV-Programm abrechnen muß (solange TOMEDO noch keine HzV-Abrechnung bietet ...). Im automatischen Abrechnungsfenster will TOMEDO aber immer eine EBM-GOP eintragen, zum Beispiel die Versicherungspauschale und gibt erst Ruhe, wenn diese eingetragen ist.

Könnte man das nicht so programmieren, daß jede GOP im KV-Schein akzeptiert wird (und nicht nur offizielle EBM-Ziffern), damit danach nicht mehr freundliche Hinweise kommen, denn ich bin deshalb immer nur am Löschen falscher Ziffern und Schließen von überflüssigerweise aufpoppenden Fenstern. Jeder Klick weniger ist auch ein Stück Lebensqualität.

MfG aus Dresden von K. Lorenzen
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Hallo Herr Kollege Lorenzen,

da gibts eine ganz einfache Bastel-Lösung:

als Admin anmelden:

Admin>EBM-Katalog> im Fenster "Verwaltung EBM-Katalog" "+" anklicken und eine selbstgewählte Pseudo-Ziffer eingeben (zB. 12345; 10000; 03hzv- geht auch mit Buchstaben, darf nur keine "offzielle" neue/alte GOP-Ziffer sein): die erscheint dann blau, kann dann auch bei jedem HzV-Patienten  ohne "freundliche Hinweise von Tomedo"eingegeben werden und kann dann per Statistik (alt-cmd-s) auch gesucht werden.

Wie Sie merken, haben die Zollsoft-Leute schon an die Klick-faulen gedacht....

Gruss aus GP

wkrause

PS: hab das gerade selbst ausprobiert und vermute, dass man das Häkchen bei "abrechenbar" entfernt werden muss- was richtig ist, müsste Ihnen das Zollsoft-Team sagen...

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Das ist völlig korrekt. Wenn das Häkchen "abrechenbar" nicht gesetzt ist, dann taucht die entsprechende Ziffer auch nicht in der Abrechnung auf - was ja in diesem Fall gewünscht ist, wenn ich das richtig verstehe. Das funktioniert aber erst in Version 1.20 (wird wsl. heute Abend oder morgen freigegeben) zuverlässig.
Hallo Kollege Lorenzen,

habe gerade sogar einen Vorschlag für eine Pseudo-Ziffer ab 1.1.15 (steht in der Ärztezeitung von heute):

88194 für HzV §73b oder Knappschaftsversorgung.

Gruß aus GP

wkrause
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